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Weichelt Manuela · Nationalrat · 2026-06-17

Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2026-06-17

Wortprotokoll

Wir diskutieren ein Geschäft, das ausser von einer Partei von allen unterstützt wird und dringend nötig ist. Die Rechtsgrundlagen müssen angepasst werden, um das Once-only-Prinzip im stationären Bereich umzusetzen. Das bedeutet, dass Personen und Unternehmen ihre Daten nur einmal bereitstellen müssen.

Das KVG sieht in verstreuten Bestimmungen vor, dass die Leistungserbringenden Daten für bestimmte Aufgaben liefern müssen, insbesondere für die Entwicklung und Weiterentwicklung der Tarifstrukturen. So werden beispielsweise identische Daten parallel an die Swiss DRG AG, die Versicherer, die Kantone und den Verband der Schweizer Spitäler zum Zweck der Tarifstrukturentwicklung sowie des Vergleichs der Fallkosten zwischen Spitälern übermittelt. Diese parallelen Erhebungen beeinträchtigen Effizienz, Transparenz und Datenqualität. Die erwarteten Vorteile der Änderung sind die Beseitigung redundanter Erhebungen, eine bessere Organisation, höhere Transparenz der Datenflüsse sowie eine verbesserte Zugänglichkeit der Daten und ihres Nutzungspotenzials für bestehende und künftige Aufgaben. Gleichzeitig verringert sich der Aufwand der datenliefernden Spitäler.

Mit dieser Lösung können Bundesbehörden, Kantone, Versicherer, Spitäler und Gerichte auf eine gemeinsame Datenbank zugreifen, um die Wirtschaftlichkeit von Leistungen zu vergleichen, sei es zu Planungs- oder Tarifzwecken bzw. für Aufgaben der Rechtspflege. Die Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Datenerhebung in den Bereichen der Unfallversicherung, der Militärversicherung und der Invalidenversicherung erfordert zudem Anpassungen der entsprechenden Gesetze. Der geltende Artikel 59a KVG wird dem Once-only-Prinzip nur teilweise gerecht und soll daher aufgehoben und in die neuen Artikel 22 und 22a E-KVG überführt werden.

Die Grüne Fraktion unterstützt das Eintreten und beantragt Ihnen, den Minderheitsantrag der SVP-Delegation abzulehnen. Sie beantragt Ihnen zudem, den Antrag der SVP-Delegation auf Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat abzulehnen. Die SVP-Delegation politisiert am Volk vorbei, indem sie das Bundesamt für Statistik diffamiert und das Once-only-Prinzip fordert, ohne eine zentral durch das Bundesamt für Statistik betriebene Plattform umzusetzen. Damit verkennt sie auch ein zentrales Signal aus der Bevölkerung: Bei sensiblen Daten geniessen staatliche, demokratisch kontrollierte Lösungen mehr Vertrauen als private oder unklare Zuständigkeiten.

Die Menschen wollen Transparenz, Rechenschaft und Datenschutz. Genau diese Voraussetzungen erfüllt das Bundesamt für Statistik. Wer einerseits das Once-only-Prinzip fordert, andererseits aber die dafür notwendige zentrale Infrastruktur bekämpft, widerspricht sich selbst. Auch den Antrag der Minderheit Wyssmann bei Artikel 22a Absatz 5bis KVG lehnen wir ab, das heisst, wir wollen keine Streichung.

Zusammenfassend unterstützt die Grüne Fraktion bei allen Anträgen die Mehrheit.