Jans Beat · Bundesrat · 2026-06-17
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-06-17
Wortprotokoll
Der Berichterstatter aus der Kommission hat es sehr gut dargestellt: Diese Motion wäre kontraproduktiv. Der Bundesrat kommt auch zu diesem Schluss und bittet Sie deshalb, die Motion abzulehnen - auch wenn er natürlich das Anliegen teilt, die Asylentscheide zu beschleunigen.
Mit dieser Motion würden Sie eher das Gegenteil machen. Nach dem erstinstanzlichen Entscheid im beschleunigten oder im Dublin-Verfahren führt die Rechtsvertretung mit der asylsuchenden Person heute eine Chancenberatung durch. Sie erhebt nur dann Beschwerde, wenn diese nicht von vornherein aussichtslos erscheint, ansonsten legt sie das Mandat nieder; diese Pflicht ergibt sich aus Artikel 102h des Asylgesetzes. Die Statistiken zeigen, dass das funktioniert. Die Statistiken zur Beständigkeit der Asylentscheide zeigen, dass der Anteil der Beschwerden seit der Einführung dieses neuen Systems im Jahr 2019 abgenommen hat. Gleichzeitig sind die Kassations- und Gutheissungsquoten der Beschwerden deutlich gesunken: Rund 99 Prozent aller Asylentscheide bleiben auch nach einer allfälligen Beschwerde rechtskräftig. Die statistischen Auswertungen des Bundesverwaltungsgerichtes zeigen aber auch, dass die vom SEM mandatierten Rechtsschutzorganisationen Beschwerden nur in Fällen mit realistischen Erfolgsaussichten einreichen. Die Erfolgsquote ihrer Beschwerden ist deutlich höher als jene von Rechtsvertretern, die Asylsuchende eben selbst mandatieren. Das wollen wir nicht wieder umkehren. Das aktuelle System des unentgeltlichen Rechtsschutzes funktioniert sicher besser. Es mag, insbesondere auf Gerichtsebene, immer noch Verbesserungsbedarf geben, aber es funktioniert sicher besser, als wenn es im Sinne der Motion geändert würde. Eine Änderung der Gesetzesbestimmungen ist nicht zweckmässig, ja kontraproduktiv.
Der Bundesrat lehnt daher diese Motion genau wie Ihre Kommission ab und bittet Sie, das auch so zu tun.