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Schwander Pirmin · Ständerat · 2026-06-17

Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-17

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, dieser Motion zuzustimmen. Ich halte mich kurz, ich gehe davon aus, dass der Motionär auch noch sprechen wird.

Ich habe jetzt sehr gut zugehört, aber es geht um die in der Bundesverfassung verankerte Rechtsweggarantie. Und diesbezüglich geht es um die Frage, warum genau diese in der Bundesverfassung verankerte Rechtsweggarantie im Asylverfahren anders geregelt werden soll als in anderen Gesetzen. Das ist die Kernfrage, und das ist eine Prinzipfrage. Ich sehe es nicht ein, weshalb diese Rechtsweggarantie nicht überall gleich umgesetzt werden soll. Das ist die Kernfrage. Ich glaube, wir müssen hier besonders diese Fragen stellen.

Es geht ja - entgegen dem Titel - nicht um die unentgeltliche Rechtspflege als Ganzes, sondern es geht um einen Teilbereich, nämlich um die unentgeltliche Rechtsvertretung. Hierzu steht in Artikel 29 Absatz 3 der Bundesverfassung, jede Person habe ausserdem Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand, soweit dies zur Wahrung ihrer Rechte notwendig sei. Sie haben das angeschnitten mit der Frage der Komplexität. "Soweit es zur Wahrung ihrer Rechte notwendig ist" - und meine Erfahrung in der Praxis, in der Umsetzung ist, dass die Hürden sehr hoch sind. Die Gerichte sagen: Ja, du kannst dich ja selber vertreten, es ist nicht so komplex. Und dann bekommen Sie eben keine unentgeltliche Rechtsvertretung.

Die Problematik bei den Bürgerinnen und Bürgern ist, dass sie diese Frage erst im Hauptverfahren beantwortet bekommen, Herr Kollege Zopfi, erst im Hauptverfahren. Sie wissen also das ganze Verfahren hindurch nicht, ob Sie tatsächlich diese unentgeltliche Rechtsvertretung bekommen. Gegebenenfalls müssen Sie den Anwalt am Schluss doch selbst bezahlen. Ein konkretes Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern wollte eben eine unentgeltliche Rechtsvertretung, hatte aber 8000 Franken auf einem Sparkonto. Das Gericht sagte, dass von den 8000 Franken die 5000 Franken für den Anwalt selbst bezahlt werden können. Das ist die Problematik, die Bürger sehen diese Vergleiche. Das ist nicht ein Einzelfall, das sehe ich ständig, fast wöchentlich bezüglich unentgeltlicher Rechtsvertretung und nicht bezüglich genereller Rechtspflege. Deshalb glaube ich, dass wir hier gut daran tun, wenn wir die in der Bundesverfassung verankerte Rechtsweggarantie in allen Gesetzen gleich anwenden.

Ich bitte Sie daher, die Motion anzunehmen.