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Marti Samira · Nationalrat · 2026-06-17

Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-17

Wortprotokoll

Die beiden Räte sind bei der Beratung der Vorlage zur Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente ja bekanntlich relativ weit auseinander gestartet. Der Ständerat hatte ursprünglich eine umfassendere Reform vorgeschlagen. Er wollte die Mehrwertsteuer um bis zu 1 Prozentpunkt, die Lohnbeiträge um bis zu 0,8 Prozentpunkte erhöhen. Damit sollte nicht nur die 13. AHV-Rente, sondern auch eine mögliche Erhöhung des Ehepaarplafonds finanziert werden. Der Nationalrat hingegen hat im letzten September in der ersten Runde lediglich eine Finanzierung für die nächsten vier Jahre, bis 2030, mittels einer Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um 0,7 Prozentpunkte vorgesehen.

Nun stehen wir hier vor Ihnen mit dem Antrag der Einigungskonferenz, der einen schlanken Kompromiss darstellt: eine Mischfinanzierung der 13. AHV-Rente, aber ohne weitere Interventionsmechanismen, wie sie der Ständerat ursprünglich vorgesehen hatte, und ohne Finanzierung einer möglichen zukünftigen Plafonderhöhung, wie sie ebenfalls vom Ständerat vorgeschlagen wurde. Auch die Sätze sind tiefer als zu Beginn der Debatte in beiden Räten, auch weil die AHV-Perspektiven in der Zwischenzeit besser aussehen.

Konkret schlagen wir Ihnen vor, im Bundesbeschluss 2 die Lohnbeiträge ab 2028 um 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen, das heisst um 0,1 Prozentpunkte für Arbeitnehmende und 0,1 Prozentpunkte für Arbeitgebende. Das ergibt für das Jahr 2035 rund 1 Milliarde Franken an Einnahmen. Davon finanziert die reichere, die einkommensstärkere Hälfte der Bevölkerung knapp 80 Prozent. Im Bundesbeschluss 3 wird der Mehrwertsteuersatz ab 2028 um 0,4 Prozentpunkte erhöht, wobei der reduzierte Mehrwertsteuersatz nicht angefasst wird. Das betrifft insbesondere Lebensmittel, Medikamente, Futtermittel, Zeitungen und andere Güter des täglichen Bedarfs, die von dieser Erhöhung ausgenommen werden. Diese Finanzierung soll gemäss Antrag der Einigungskonferenz unbefristet erfolgen, weil auch die 13. AHV-Rente unbefristet und auf alle Zeiten jährlich ausbezahlt werden wird und entsprechend auch unbefristet finanziert werden muss. Insgesamt ergibt das für das Jahr 2035 Einnahmen für die AHV von rund 2,5 Milliarden Franken; zusammen mit dem Bundesbeitrag werden rund 3,6 Milliarden dieser 5 Milliarden Franken finanziert. Das hat umgekehrt zur Folge, dass die Deckung des Fonds auch mit dieser Zusatzfinanzierung im Jahr 2035 auf 90 Prozent fallen wird.

Dieser Antrag ist moderat, ausgewogen. Mit der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes wird sichergestellt, dass sich alle Generationen an der Finanzierung beteiligen. Die Erhöhung bei den Lohnprozenten hingegen ermöglicht eine sozial gerechte Finanzierung, da die hohen Einkommen deutlich mehr finanzieren als tiefe und mittlere.

Die beiden Vorlagen werden heute getrennt zur Abstimmung kommen. Allerdings sind sie rechtlich insofern verknüpft, als die Erhöhung der Lohnprozente nur in Kraft tritt, wenn auch die Mehrwertsteuervorlage angenommen wird. Und wie Sie wissen, sind die Mehrwertsteuersätze in der Bundesverfassung geregelt. Entsprechend wird das Volk zum Gesamtpaket - wenn Sie denn heute zu beiden Bundesbeschlüssen Ja sagen - das letzte Wort haben und somit über die Finanzierung der 13. AHV-Rente entscheiden.

Ich möchte Ihnen namens der Einigungskonferenz auch ganz kurz sagen, was die Folgen eines Neins wären. Zum einen könnte die Stimmbevölkerung natürlich nicht selbst darüber befinden. Zum anderen würde die Finanzierung auf die nächste Reform, die AHV 2030, verschoben, auf die immer wieder verwiesen wird. Würde die Finanzierung erst mit der nächsten Reform von Parlament und Volk beschlossen, würde sie frühestens 2030 oder 2031 in Kraft treten können. Das würde bedeuten, dass die 13. AHV-Rente - ohne die Finanzierungsvorlage, über die wir heute beraten - während fünf bis sechs Jahren aus den Reserven der AHV finanziert würde; das wären rund 20 Milliarden Franken.

Die Stimmbevölkerung und die Stände haben 2024 mit über 58 Prozent Ja gesagt zur Einführung der 13. AHV-Rente und damit einen Leistungsausbau in der AHV beschlossen. Die Einigungskonferenz bittet Sie mit 15 zu 11 Stimmen, diesen Entscheid nun umzusetzen, dem Volk eine Finanzierungsvorlage vorzulegen; sie bittet Sie also, den beiden Bundesbeschlüssen zuzustimmen. Die Bevölkerung und die Stände werden am Schluss das letzte Wort haben. Geben Sie der Bevölkerung die Möglichkeit, sich in unserer direkten Demokratie dazu zu äussern.