Z'graggen Heidi · Ständerat · 2026-06-17
Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-17
Wortprotokoll
Die Motion wurde nach ihrer Zuweisung an die Kommission auch dort vertieft beraten. Die Kommission erhielt nach einer kurzen Debatte zur Zuweisung den Auftrag, den Zusammenhang zwischen der Motion, der Asylstrategie 2027 sowie den bereits laufenden Umsetzungsarbeiten im Asylbereich zu prüfen. Es ging um die Frage, ob die in der Motion geforderte Priorisierung eines Beschleunigungspaketes sowie die Zurückstellung der Asylstrategie 2027 mit den laufenden Umsetzungsarbeiten sowie der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden vereinbar ist.
Die Kommission hat zur Asylstrategie und zur nun laufenden Umsetzung eine allgemeine, nicht nur gestützt auf diese Motion, umfassende Anhörung durchgeführt. Sie hat den Bundesrat, das Staatssekretariat für Migration, die Konferenz der Kantonsregierungen, die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), die Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) angehört. Ebenfalls einbezogen wurden weitere Kantone, so zum Beispiel der Kanton St. Gallen und der Kanton Waadt, sowie Vertreterinnen und Vertreter der Städte und Gemeinden. Im Rahmen dieser Anhörungen wurde der aktuelle Stand der Arbeiten im Asylbereich sowie die Umsetzung der Asylstrategie 2027 diskutiert. Dabei wurde deutlich, dass Bund, Kantone, Städte und Gemeinden in enger Abstimmung zusammenarbeiten und dass die Beschleunigung der Verfahren ein zentrales Anliegen aller beteiligten Akteure ist.
Ihre Kommission hält fest, dass das Asylwesen nur gemeinsam, im Verbund von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden, bei der Planung, der Steuerung und vor allem dann in der Umsetzung gemeinsam erfolgen kann. Nach den Anhörungen wurde festgestellt, dass die Motion in ihrer aktuellen Form die Gefahr einer Übersteuerung der laufenden Arbeiten zwischen Bund und Kantonen und Gemeinden beinhalten könnte und dass bei einer wörtlichen Umsetzung der Forderung der Motion, insbesondere im Hinblick auf die Zurückstellung der Asylstrategie, laufende Arbeiten faktisch neu priorisiert oder unterbrochen werden müssten, was nicht im Sinne der geforderten Beschleunigung wäre.
Wir haben in der Kommission weiter festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Einreichung der Motion unseres Kollegen die Ausgestaltung der Asylstrategie 2027 noch nicht in der heutigen Form bekannt war, sodass die Motion mit einer anderen Ausgangslage allenfalls politisch anders zu beurteilen gewesen wäre.
Der Bundesrat hat in seinen Ausführungen in der Kommission im Kern betont, dass der Beschleunigungsauftrag im Rahmen der Behandlung der Motion 24.4271 bereits aufgenommen wurde und dass die Umsetzung bereits läuft. Der Bundesrat bzw. der Staatssekretär für Migration hat zudem in der Kommission darauf hingewiesen, dass sich die Arbeiten inzwischen in einer Umsetzungsphase und nicht mehr in einer Strategiephase befinden. Das heisst: Die Strategiephase ist abgeschlossen; jetzt laufen die Umsetzungsarbeiten in der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden.
Weiter wurde in der Kommission festgehalten, dass die Motion ja in zwei Elemente aufgeteilt ist. Zum einen enthält sie die Forderung nach einer prioritären Umsetzung des Beschleunigungsauftrags, zum anderen verlangt sie die Zurückstellung der Asylstrategie 2027. Die Kommission hat insbesondere den zweiten Punkt in der aktuellen Umsetzungspraxis als nicht zielführend beurteilt, weil ja die Umsetzungsmassnahmen laufen und die Asylstrategie in diesem Sinne als Grundlagenarbeit abgeschlossen ist.
Die Kommission vertritt deshalb die Auffassung, dass die Beschleunigung im Rahmen der bestehenden Strategie - die eigentliche Stossrichtung des Vorstosses, die gut ist und von der Kommission unterstützt wird - stärker zu gewichten ist. Die bereits überwiesenen parlamentarischen Aufträge sind konsequent umzusetzen, parallel laufende Arbeiten sind jedoch nicht zu unterbrechen.
Wir haben in der Kommission überlegt, ob eine Anpassung des Vorstosses im Sinne einer stärkeren Integration in die laufenden Arbeiten naheliegend gewesen wäre. Es ist uns aber - das wissen Sie - gemäss Parlamentsrecht nicht möglich, eine Anpassung der Motion vorzunehmen. In der Kommission haben wir den angehörten Stellen gegenüber - Kantonen und Gemeinden, aber natürlich auch dem Bund - auf jeden Fall deutlich gemacht, dass im Parlament eine gewisse Ungeduld in Bezug auf die Umsetzungen der überwiesenen Motionen und Postulate im Asylbereich besteht und dass die bereits überwiesenen Vorstösse des Parlamentes und weitere politische Aufträge zwingend in die laufenden Arbeiten zur Umsetzung der Massnahmen der Asylstrategie einzuschliessen sind.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Anliegen der Motion sind im Grundsatz bereits in die laufenden Arbeiten zur Umsetzung der Asylstrategie 2027 integriert. Die entsprechenden Prozesse sind aufeinander abgestimmt und werden gemeinsam weitergeführt. Eine zusätzliche Priorisierung oder eine Zurückstellung der laufenden Strategiearbeiten hätte je nach Ausgestaltung Auswirkungen auf die bestehende Koordination zwischen den Staatsebenen. Damit befürchtet die Kommission das Gegenteil einer Beschleunigung. Aus diesen Gründen beantragt Ihre Kommission mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion nicht anzunehmen. Das zentrale Anliegen der Motion - die Beschleunigung der Verfahren und die Weiterentwicklung der Systemsteuerung - wird von allen Seiten und auch von Ihrer Kommission geteilt, ist aber bereits Gegenstand der laufenden Arbeiten.
Eine Minderheit der Kommission beantragt die Annahme der Motion. Sie ist der Auffassung, dass eine zusätzliche politische Priorisierung in einzelnen Bereichen angezeigt ist, um die laufenden Arbeiten gezielt zu verstärken. Sie verweist dabei insbesondere auf klar identifizierte Problemfelder wie Mehrfachgesuche oder vergleichbare Konstellationen. Aus Sicht der Minderheit ergänzt die Motion die Asylstrategie, indem sie den Fokus auf einzelne prioritäre Bereiche legt und verstärkt, ohne die laufenden Arbeiten grundsätzlich infrage zu stellen. Sie beantragt daher die Annahme der Motion. Ich gehe davon aus, dass die Minderheitssprecherin, Frau Ständerätin Friedli, das selbst noch im Detail ausführen wird.