Zopfi Mathias · Ständerat · 2026-06-17
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2026-06-17
Wortprotokoll
Wir haben letzte Woche ein hitziges Traktandum verhandelt, und meine Nachbarin rechts von mir hat von groben Fouls gesprochen. Sie ist deutlich die bessere Fussballerin als ich, ich habe zwei linke Füsse, aber ich möchte trotzdem auch hier einen Fussballvergleich bemühen. Wenn Sie nämlich diese Motion annehmen, dann schiessen Sie ein Eigentor. Um das zu begründen, möchte ich etwas in die Tiefe gehen und zuerst einmal mit drei Feststellungen starten:
Erstens, die Minderheit - Sie sehen das im schriftlichen Kommissionsbericht - stört sich daran, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber besser behandelt würden als Schweizerinnen und Schweizer, was die unentgeltliche Rechtspflege angeht. Lassen Sie mich klar festhalten, dass dem nicht so ist. In unserem Staat hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wer nicht in der Lage ist, das Verfahren zu bezahlen, gleichzeitig - wegen der Komplexität - anwaltliche Unterstützung benötigt sowie Erfolgsaussichten hat. Das ist überall so, und ich kann Ihnen als im Familienrecht tätiger Anwalt bestätigen, dass ich unzählige Verfahren über die unentgeltliche Rechtspflege führe.
Zweitens, das SEM arbeitet im Bereich der Beschwerden sehr erfolgreich; das kann man sagen. Die Pendenzen konnten massiv reduziert werden, wir haben uns diese Zahlen zeigen lassen. Zudem - und das ist in diesem Kontext sehr interessant - sind die Entscheide des SEM insgesamt zu über 98 Prozent beständig. Was bedeutet das? Über 98 Prozent der Entscheide des SEM treten, weil sie nicht mit Beschwerden angefochten werden oder weil die Beschwerden abgewiesen werden, in Rechtskraft. Das ist eine beeindruckende Quote, die wahrscheinlich an wenigen Orten erreicht wird. Ich will damit nicht sagen, dass alles gut läuft, aber wir haben es hier konkret mit dem Beschwerdeverfahren zu tun, und ich würde sagen, dass man in diesem Bereich die Feststellung machen kann, dass es eigentlich nicht schlecht läuft.
Drittens, allerdings muss ich das auch wieder ein bisschen relativieren, denn meine Feststellung lautet: Wir haben schon nicht einfach keine Probleme. Ein Problem, das wir haben, ist, dass sich am Bundesverwaltungsgericht die Pendenzen stapeln. Ende 2025 gab es 5795 Pendenzen; 253 davon stammten noch von 2022, 514 von 2023, 1864 von 2024 und 2834 von 2025. Es gibt leider eine steigende Zahl von Pendenzen. Und jetzt ist es so: Bei diesen Fällen geht es ja nicht einfach nur um Fälle, die am Gericht irgendwo in einer Schublade liegen und dann bearbeitet werden, sondern es geht um Menschen, die irgendwo in den Gemeinden einquartiert werden müssen, die finanziert werden müssen usw. Diese Fälle kosten - also nicht die Fälle in der Schublade, sondern die Menschen, die in unserem Land bleiben, obwohl sie das Land dann vielleicht verlassen müssten, wenn der Entscheid rechtskräftig würde. Wir reden hier nicht von kleinen Beträgen, wir reden von Dutzenden Millionen von Franken. Wenn wir Handlungsbedarf feststellen - und es ist im Unterschied zu dem, was ich in Bezug auf meine zweite Feststellung gesagt habe, tatsächlich nicht alles gut -, dann ist es wichtig und zentral, dass wir das Beschwerdeverfahren beschleunigen und es auf keinen Fall ausbremsen. Wenn die Beschwerdeverfahren länger gehen, dann kostet uns das massiv mehr Geld.
Ich komme zu den Effekten dieser Motion und versuche, Ihnen darzulegen, weshalb die Motion in diesem Kontext ein Eigentor wäre.
Der erste Effekt: Im Asylbereich funktioniert das System mit der unentgeltlichen Rechtsberatung gut. Die Personen, die diese Rechtsberatung machen, sind Juristinnen und Juristen; sie werden dafür angestellt, aber sie werden nicht pro Fall bezahlt, sondern - und das ist sehr entscheidend - sie werden pauschal bezahlt. Sie haben also keinen Anreiz, aussichtslose Beschwerden zu führen, da sie nicht für die einzelnen Beschwerden, die sie führen, einen Lohn oder eine Zahlung erhalten, sondern sie erhalten einfach eine grundsätzliche Pauschale. Deshalb behandeln sie jene Fälle - das ist auch ihre Pflicht -, bei denen Aussicht auf Erfolg besteht. Sie haben die gesetzliche Aufgabe, die betroffenen Menschen über die Erfolgsaussichten zu informieren und nur dort Beschwerde zu führen, wo es Aussichten auf Erfolg gibt. Dieser Grundsatz ist also bereits festgehalten. Und logisch, es ist klar, dass es sich um eine schwierige Einschätzung handelt. Die tiefe Gutheissungsquote von Beschwerden, die ich Ihnen vorher genannt habe, zeigt, dass das SEM seine Arbeit nicht schlecht macht und die Erfolgsaussichten deshalb meist relativ tief sind. Aber, und das ist zentral, es ist ein effizientes System. Wenn nämlich mit dieser Motion die unentgeltliche Prozessführung eingeschränkt und nur noch in Fällen gewährt würde, in denen ein Verfahren aussichtsreich ist - das passiert heute bei der Prüfung -, dann müssten Sie das neu entscheiden.
Heute läuft es so, dass der Betroffene zur Rechtsvertretung geht. Diese berät ihn über die Erfolgsaussichten. Wenn gewisse Aussichten auf Erfolg bestehen - natürlich behandeln Sie als Anwalt nicht Fälle mit 100 Prozent Aussicht auf Erfolg, sondern vielmehr solche mit gewissen Aussichten -, dann wird Beschwerde geführt. Das geschieht in ungefähr 20 Prozent der Fälle; ich werde nochmals darauf zurückkommen. In 80 Prozent der Fälle entscheidet die Rechtsvertretung also, dass es sich nicht lohnt, es zu probieren. Das ist eine hohe Quote. Stellen Sie sich vor, wie die Pendenzen beim Bundesverwaltungsgericht aussehen würden, wenn diese Quote tiefer wäre.
Die Prozessaussichten werden also heute bereits geprüft, und zwar, und das ist auch ein wichtiger Punkt, innerhalb der Beschwerdefrist. Die Beschwerdefrist beginnt mit dem Entscheid des SEM zu laufen, und innerhalb dieser Frist wird entschieden, ob es aussichtsreich ist, eine Beschwerde zu machen. Wenn Sie das nun genauer überprüfen wollen, dann müssten Sie diesen Entscheid dem Gericht überlassen. Dann müsste das Gericht entscheiden, wie es der Motionär will, wie die Prozessaussichten sind, ob Aussicht auf Erfolg besteht. Dies müsste aber logischerweise nach der Beschwerdefrist gemacht werden. Denn das Gericht kann ja die Chancen erst beurteilen, wenn eine Beschwerde eingegangen ist. Vorher weiss es von diesem Fall gar nichts. Und, das ist ebenfalls klar, für diesen Entscheid braucht das Gericht Zeit. Es muss die Parteien anhören, es gibt rechtsstaatliche Pflichten und Garantien usw. Nehmen wir jetzt einmal an, dass das Bundesverwaltungsgericht für diese vielen Fälle, für 100 Prozent, nicht wie heute für 20 Prozent, jeweils, sagen wir, zwei Wochen braucht, um die Frage zu entscheiden - und es wäre ein absolutes Turbogericht, wenn es das könnte. Das wäre schon deutlich teurer als das, was die unentgeltliche Rechtsberatung überhaupt kostet, weil in diesen zwei Wochen viel mehr Menschen keinen Entscheid hätten und zwei Wochen länger im System bleiben würden. Wenn es einen Monat dauert, bleiben sie einen Monat länger im System, wenn es zwei Monate dauert, sind es zwei Monate länger, und während dieser Zeit verursachen sie jeden Tag Kosten. Es gibt Zahlen dazu, Sie können ausrechnen, was das kostet.
Wenn dann noch mehr Personen als heute versuchen, eine Beschwerde zu machen, weil sie die Erfolgsaussichten nicht mehr bei der Rechtsberatung analysiert bekommen, dann kippt es definitiv ins Kontraproduktive. Denn wenn dann nicht mehr 20 Prozent wie heute, sondern sagen wir 80 Prozent Beschwerde erheben, kann ich Ihnen sagen, was passiert. Das Bundesverwaltungsgericht würde von Beschwerden überschwemmt. Das Ziel muss aber sein, die Pendenzen am Bundesverwaltungsgericht zu senken, und nicht, sie zu steigern. Das können wir nicht tun, indem wir das Verfahren verlangsamen. Wir können es nur tun, indem wir beschleunigen. Die unentgeltliche Rechtsvertretung, ich will das klipp und klar sagen, beschleunigt das Verfahren, sie bremst es nicht. Diese Rechtsvertretenden haben keinen Anreiz, das System zu blockieren, weil sie pauschal und nicht wie ein Anwalt üblicherweise nach Stundensatz bezahlt sind.
Damit komme ich zum zweiten Effekt. Denn auch der zweite Effekt wird klar, wenn man sich ein bisschen in die Statistik vertieft. Interessant wird es nämlich, wenn Sie die verschiedenen Herkunftsländer betrachten. In Fällen, wo die Rechtsvertretung über die unentgeltliche Rechtspflege läuft - das, was der Motionär infrage stellen will -, haben wir eine Beschwerdequote, ich habe es erwähnt, von etwa 20 Prozent. Von 100 Personen, die einen negativen Entscheid haben, führen dann also 20 Prozent Beschwerde. Das ist eigentlich eine recht tiefe Quote, denn es geht für diese Leute um einen für sie extrem einschneidenden Entscheid. Man würde eigentlich erwarten, dass die meisten probieren, eine Beschwerde zu machen. Aber es probieren es nur 20 Prozent. Das bedeutet umgekehrt, dass die Rechtsvertretungen in 80 von 100 Fällen raten, keine Beschwerde zu machen, und dass sie dies erfolgreich tun, denn es wird ja dann auch keine Beschwerde eingereicht. Die Aussichtslosigkeit oder die Prozessaussichten werden also bereits geprüft. Man könnte das Problem lösen, indem man sagt, es gibt einfach keine Beschwerde mehr. Aber dass man überhaupt Beschwerde machen kann, ist ein durch unsere Verfassung geschütztes Recht, und es führt ja gerade dazu, dass das SEM seine Arbeit speditiv machen kann. Sonst würden Sie die Verantwortung noch mehr zum SEM verlagern.
Jetzt sehen Sie aber eine Auffälligkeit, und es ist wirklich eine Auffälligkeit, wenn Sie die Statistik anschauen. Bei gewissen Herkunftsländern ist es sehr verbreitet, dass nicht die unentgeltliche Rechtsvertretung beigezogen wird, sondern selbst, auf eigene Kosten, ein Anwalt mandatiert wird. Bezahlt wird das häufig aus den Kreisen der Diaspora. Zu beobachten ist dies sehr stark und sehr auffällig bei Menschen mit dem Herkunftsland Türkei. Die Beschwerdequote bei dieser Gruppe beträgt jetzt plötzlich, und das ist die Auffälligkeit, nicht mehr 20 Prozent wie bei den anderen, sondern 65 Prozent. Von 100 Betroffenen führen also nicht 20, sondern 65 Beschwerde. In absoluten Zahlen, ich habe das für 2024 nachgerechnet, führt es dazu, dass ungefähr 1200 Personen mehr Beschwerde führen als bei Personen aus den übrigen Herkunftsländern. Wenn man also diese 65 Prozent bei den Menschen mit dem Herkunftsland Türkei ausrechnet, gibt es 1200 Fälle am Bundesverwaltungsgericht mehr als bei den Menschen aus anderen Herkunftsländern. Ich habe Ihnen die Zahlen zu den Pendenzen am Bundesverwaltungsgericht genannt. Wenn Sie jetzt schauen, wie diese Zahl in Relation zu den Pendenzen steht, im Jahr 2025 waren es um die 2500, dann sehen Sie, dass 1200 Beschwerden recht einschenken.
Was ist das Fazit? Das Fazit ist: Es führt nicht zu weniger Beschwerden, sondern es führt zu deutlich mehr Beschwerden, wenn Sie die unentgeltliche Rechtsvertretung nicht mehr, sondern weniger stark einschränken. Wahrscheinlich kann man wirklich sagen, dass das zu massiv mehr Beschwerden führt. Das lässt sich aus dem System auch erklären. Denn was würde passieren, wenn wir jetzt eingreifen? Das würde doch dazu führen, dass mehr Menschen einen Anwalt anstellen, da es für sie um einen einschneidenden Entscheid geht. Das würde wahrscheinlich sogar durch die Diaspora finanziert, wie etwa bei der türkischen Diaspora, oder durch NGO usw. Der Anreiz, eine aussichtslose Beschwerde nicht zu führen, würde wegfallen. Ehrlich gesagt: Ich habe nichts gegen Anwälte, ich bin selbst einer, aber wenn ein Anwalt den Kostenvorschuss bezahlt bekommt, von wem auch immer, dann wird er diese Beschwerde führen. Dies würde den Pendenzenberg am Bundesverwaltungsgericht anwachsen lassen, die Fälle verzögern, die anderen Fälle mitverzögern und massive Kosten verursachen. Wir reden von Dutzenden von Millionen Franken jährlich, wenn dies eintreten würde. Und ich sage Ihnen: Dies kann eintreten. Es ist unklar, wie viele Millionen es genau sind. Meine Schätzung wäre 100 Millionen Franken, aber behaften Sie mich nicht darauf.
Wenn Sie erreichen wollen, dass es am Bundesverwaltungsgericht zu einer Beschleunigung kommt, dann müssen Sie dort beschleunigen und nicht mit neuen Auflagen verlangsamen mit der vermeintlich eingängigen Argumentation, die Schweizer müssten ja auch selber bezahlen. Mit dem EP 27 haben wir sogar Massnahmen getroffen. Diese sind damals aus der Subkommission 4 der Finanzkommission gekommen. Kollege Benedikt Würth, Kollege Benjamin Mühlemann, der gerade nicht hier ist, und ich haben uns mit diesen Zahlen eingehend beschäftigt. Ich will jetzt nicht sagen, dass wir alles gut machen, aber wir haben ein paar Massnahmen gefunden und Ihnen vorgeschlagen. Diese sind dann auch einstimmig durch diesen Rat gegangen. Diese Massnahmen führen wirklich dazu, dass beschleunigt werden kann.
All das, was ich Ihnen jetzt gesagt habe, hat dazu geführt, dass die Kommission Ihnen mit 10 zu 2 Stimmen, also deutlich, beantragt, diese Motion abzulehnen.
Vielleicht fragen Sie sich jetzt: Wieso spricht der Mensch so lange, wenn es in der Kommission so klar war? Ich sage Ihnen, weshalb das so ist. Ich weiss, dass im Asylbereich die politische Unzufriedenheit gross ist. Vielleicht braucht es zwischendurch auch ein Zeichen. Aber ich sage Ihnen eines: In diesem Fall würden wir in ein System eingreifen, das nachweislich funktioniert. Wir würden wider besseres Wissen, wider diese Fakten und Zahlen hier aus einer Unzufriedenheit und aus dem Gefühl, dass hier eine Ungleichbehandlung vorliegt, eingreifen. Ich bitte Sie, das nicht zu tun. Viele von Ihnen waren früher zum Beispiel in Exekutiven, und Sie wissen, dass man manchmal justieren muss, aber nicht dort, wo es mehr schadet als nützt.
Ich bitte Sie, hier dem Muster, gemäss dem die SPK sehr klar entscheidet und sich damit auseinandersetzt und der Rat nachher im Zweifel für Härte stimmt, nicht zu folgen und diese Motion aufgrund der Fakten abzulehnen. Sie ergibt keinen Sinn und ist definitiv ein Eigentor.