Lohr Christian · Nationalrat · 2026-06-17
Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-17
Wortprotokoll
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 7. Mai 2026 die von Ständerat Mühlemann am 12. Juni 2025 eingereichte und vom Ständerat am 18. September 2025 angenommene Motion vorberaten. Im Namen der Kommission möchte ich Ihnen kurz darlegen, was unsere Überlegungen sind.
Die Motion beauftragt den Bundesrat, das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) dahin gehend zu ändern, dass bei Sportvereinen geringfügig entschädigte, ehrenamtliche Mitarbeitende von der Versicherungspflicht befreit und risikogerechte Tarife angewandt werden. Die Kommission nahm den Antrag auf Annahme der Motion mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Eine Minderheit beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen.
Folgende Erwägungen sind in der Kommission besprochen worden: Die Kommissionsmehrheit unterstützt das Anliegen der Motion, den Breitensport gezielt zu stärken und Sportvereine zu entlasten. Sie befürwortet eine differenzierte Gestaltung der kollektiven Unfallversicherungspflicht für Sportvereine und die Entlastung der Vereine von den derzeit hohen Prämien für geringfügig entschädigte, ehrenamtliche Mitarbeitende. Die Kommission anerkennt, dass mit der Anhebung der Freigrenze für die Befreiung von der Versicherungspflicht von bisher 2300 Franken auf den neuen, indexierten Schwellenwert von derzeit 10 080 Franken im Rahmen der Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung vom 1. Juli 2024 bereits ein wichtiger erster Schritt getan wurde. Allerdings gilt die Versicherungspflicht weiterhin für alle Mitarbeitenden eines Vereins, sobald diese Freigrenze von einer Person überschritten wird.
Vereine im Breitensport erbringen zentrale Leistungen in den Gemeinden. Viele dieser Vereine werden in erster Linie durch ehrenamtliches Engagement getragen. Die Unfallversicherung kann dabei aufgrund der risikobedingt hohen Prämien eine grosse Belastung für die Vereinskasse darstellen. Die Mehrheit betont, dass die oft einfachen Organisationsstrukturen dieser Sportvereine nicht mit denjenigen grosser Unternehmungen verglichen werden können. Eine Differenzierung bei der Unfallversicherungspflicht scheint der Kommissionsmehrheit daher vertretbar.
Eine Minderheit befürchtet eine Verwässerung des Versicherungsschutzes für Angestellte von Sportvereinen. Dort seien viele junge oder auch frisch pensionierte Menschen in kleinen Pensen tätig, Menschen, die oft nicht über eine Unfallversicherung eines anderen Arbeitgebers verfügten. Eine Differenzierung zwischen Angestellten des gleichen Arbeitgebers sei auch aus Gründen der Rechtsgleichheit schwierig. Die Kommissionsminderheit betont, dass die Kosten andernfalls über die Krankenversicherung abgerechnet werden müssten, welche eine deutlich höhere Beteiligung der Betroffenen vorsieht. Das Risiko müsste so zudem von allen Versicherten nach KVG mitgetragen werden. Die Minderheit hält die jetzige Regelung mit Blick auf das erhöhte Unfallrisiko im Breitensport für sinnvoll.
Notre commission propose, par 18 voix contre 5 et 2 abstentions, d'adopter la motion. La minorité Weichelt propose de rejeter la motion. La majorité de la commission soutient l'objectif de la motion, qui vise à renforcer de manière ciblée le sport de masse et à alléger la charge pesant sur les clubs sportifs. Elle se prononce en faveur d'une différenciation de l'obligation d'assurance-accidents collective pour les clubs sportifs et d'un allègement des primes actuellement élevées que les clubs payent pour les collaborateurs percevant une rémunération minime et pour les bénévoles. La minorité craint un affaiblissement de la couverture d'assurance pour les employés des clubs sportifs. Ceux-ci emploient un effet de nombreuses personnes jeunes ou récemment à la retraite à temps partiel, qui ne disposent souvent pas d'une assurance-accidents auprès d'un autre employeur. Une différenciation entre les employés d'un même employeur sera également difficile à justifier pour des raisons d'égalité de traitement.
Ich wiederhole es noch einmal: Die Kommission beantragt mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.