Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2026-06-17
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2026-06-17
Wortprotokoll
Im Namen der Minderheit beantrage ich Ihnen, diese Motion abzulehnen.
Die Weiterarbeit ist schon mit der heutigen AHV höchst attraktiv. Man kann den Rentenbezug um fünf Jahre aufschieben, nämlich bis 70, und hat damit 31,5 Prozent mehr Rente, falls man bis in dieses hohe Alter einen Job hat, was oft nicht der Fall ist. Aber die AHV-Renten sind gedeckelt. Die Maximalrente beträgt rund 2500 Franken. Hier müsste eine Erhöhung kommen, nämlich bei der Normalrente. Diese 2500 Franken decken den Existenzbedarf nicht angemessen, wie es die Bundesverfassung eigentlich so schön vorgibt. Umso weniger sind wir mit der Minimalrente, die zurzeit bei 1260 Franken liegt, bei angemessenen Renten angekommen. Es besteht keine Chance, davon leben zu können. Zum Glück gibt es wenigstens die Ergänzungsleistungen. Die Erhöhung der Minimalrente wäre ein würdiges Anliegen für einen Antrag gewesen, diese Scheinvorlage ist es nicht.
Die Erhöhung des Kürzungssatzes beim Vorbezug steht für uns nicht zur Diskussion. Der heutige Kürzungssatz von 6,8 Prozent, und das lebenslänglich, ist bereits hoch, weshalb sich viele Menschen einen Vorbezug nicht leisten können, gerade diejenigen nicht, die froh um einen Vorbezug wären, weil sie bereits ausgebrannt sind. Und da reicht es nicht zu sagen, man wolle Rücksicht nehmen auf Menschen mit einer langen Erwerbstätigkeit oder belastender Arbeit. Ja, wer entscheidet denn, welche Arbeit belastend ist? Das ist sehr, sehr individuell. Und was passiert, wenn jemand ausgebrannt ist, aber in einem Bereich arbeitet, der nicht in die Kategorie "belastend" gehört?
Heute ist die Realität so, dass diejenigen die Rente vorbeziehen, die einen hohen Lohn hatten und es sich deshalb leisten können, auch noch früher zu gehen. Das sind vor allem IT-Mitarbeitende und Banker. Ich nenne als ein Beispiel unsere Grossbank UBS: Dort gehen 72 Prozent der Frauen und 62 Prozent der Männer vorzeitig in Rente. Ja, in den hohen Lohnklassen kann man sich das leisten. Für diese Lohnklassen wäre sogar eine Kürzung verträglich, nicht aber für Menschen mit tiefen und mittleren Löhnen. Für sie ist eine Kürzung schlicht unverträglich. Damit ist faktisch für Menschen in vielen Arbeitsbereichen kein Vorbezug möglich, weil sie es sich budgetmässig nicht leisten können, obwohl es viele nötig hätten.
Ein Vorbezug muss aber für alle möglich sein. Es scheint so, das wurde auch bereits erwähnt, dass es hier um eine mutmassliche Verschiebung geht, hin zur Diskussion um die Rentenaltererhöhung. Weil das Volk eine Erhöhung in der letzten Abstimmung ablehnte, soll sie über Umwege eingeführt werden, und zwar indirekt über die Strategie, die Renten ja nicht so zu erhöhen, dass man davon leben kann. Die Renten sollen nur für jene attraktiver gemacht werden, die länger arbeiten wollen oder eben müssen, weil es sonst gar nicht zum Leben reicht.
Von dieser Massnahme speziell betroffen sind einmal mehr die Frauen; das geht nicht. Wir müssen immer daran denken: Die heutige Medianrente, die erste und zweite Säule zusammengenommen, liegt bei 3500 Franken im Monat. Das gewährt noch kein gutes Leben. Viele - sie heisst ja Medianrente - beziehen eine Rente unter diesem Betrag. Das reicht nicht einmal zur Existenzsicherung. Das betrifft Menschen mit tiefen, aber leider auch Menschen mit mittleren Löhnen. Oft ist keine Energie mehr da, um weiterzuarbeiten. Aber wenn die Motion eine Mehrheit findet und angenommen wird, wäre das eine indirekte Nötigung.
Das Ziel muss bleiben, dass die Renten erhöht werden, damit sie, der Bundesverfassung entsprechend, für alle angemessen existenzsichernd sind. Es ist trotz der Dauerpropaganda, der AHV gehe es schlecht, wichtig zu sagen: Die AHV ist die beste Sozialversicherung, die wir überhaupt kennen.
Wir bitten Sie deshalb, diese Motion abzulehnen, die ja ohnehin obsolet ist, weil das Anliegen in der neuen Vorlage des Bundesrates zur AHV-Reform 2030 enthalten ist.