Zopfi Mathias · Ständerat · 2026-06-17
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2026-06-17
Wortprotokoll
Der Motionär wirft ein Thema auf, das durchaus interessant ist. Im Gegensatz zu anderen Fällen gibt es im Asylbeschwerdeverfahren tatsächlich nur die Möglichkeit, negative Entscheide des SEM zu überprüfen, weil die betroffenen Personen Beschwerde führen. Wir haben uns vorhin eingehend darüber unterhalten. Es ist aber nicht möglich, in positiven Fällen, die von den Kantonen vielleicht hinterfragt werden, eine gerichtliche Überprüfung zu erreichen. Insofern finde ich die aufgeworfene Frage zur Zuständigkeit, zur Rechtssicherheit und zur Weiterentwicklung in diesem Gebiet durchaus interessant.
Ich sehe aber auch Punkte, die sehr genau geprüft werden müssen. Was würde das für die Belastung und die Pendenzen am Bundesverwaltungsgericht bedeuten? Wir haben uns schon bei zwei Traktanden darüber unterhalten. Was würde das staatsorganisatorisch bedeuten? Hätten die Kantone plötzlich eine Aufsicht über eine Bundesbehörde? Der Bundesrat spricht ja dieses Problem an. Und letztlich: Welcher Qualitäts- oder Erkenntnisgewinn wäre daraus zu erwarten? In diesem Sinn scheint es mir angezeigt, dass sich die Kommission damit befasst, auch prüft, ob es allenfalls Alternativen gäbe, um das, was der Motionär will, zu gewährleisten. Ich bin deshalb der Ansicht, dass die Kommission sich hier vertiefen soll, habe dies auch mit dem Motionär abgesprochen und gehe davon aus, dass er sich damit einverstanden erklären kann.