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de Courten Thomas · Nationalrat · 2026-06-17

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-17

Wortprotokoll

Ich mache es angesichts der Zeit bewusst kurz. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 16. April 2026 die von der Schwesterkommission im Oktober 2025 eingereichte und vom Ständerat am 15. Dezember 2025 angenommene Motion vorberaten. Die Motion aus dem Ständerat beauftragt den Bundesrat, unter Einbezug der Kantone ein nationales, sanktionsfreies Meldesystem für Sicherheitsvorfälle und Beinahevorfälle in biologischen Laboratorien einzurichten.

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Er sagt, dass die heutige Gesetzgebung bereits ausreichend dafür sorge, dass sicherheitsrelevante Vorfälle in diesen Laboren auch registriert werden. Ihre Kommission erachtet das generelle Anliegen der Motion, Zwischenfälle in biologischen Laboren systematisch auf nationaler Ebene zu erfassen, als richtig. Eine nationale Statistik, die alle biologischen Labore der Schweiz erfasst, erachtet sie jedoch hinsichtlich des bürokratischen Mehraufwandes und des beschränkten Sicherheitsgewinns als nicht effizient. Die Mehrheit der Schweizer Laboratorien gehört den Sicherheitsstufen 1 und 2 an und stellt ein äusserst geringes Gefahrenpotenzial für die Gesamtbevölkerung dar.

Die Kommission empfiehlt deshalb, das nationale Meldesystem auf Laboratorien der Sicherheitsstufen 3 und 4 - also jene, in denen es um gefährdende oder tödliche Organismen geht - zu beschränken. Diese bewilligungspflichtigen Labore arbeiten mit hochansteckenden Bakterien und Viren. Eine jährliche Meldepflicht von konsolidierten Daten kann hier laut Kommission einen Sicherheitsgewinn bringen.

Ich danke für die Annahme der Motion in der geänderten Fassung gemäss Ihrer Kommission.