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Schwander Pirmin · Ständerat · 2026-06-17

Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-17

Wortprotokoll

Herr Bundesrat, Sie haben heute Morgen von Bundesrats-Bashing gesprochen, und Sie haben beim Vorstoss von Herrn Kollege Müller sinngemäss gesagt, wir würden mit diesem Vorstoss die Leistung der Verwaltung und der Behörden nicht anerkennen und keinen konstruktiven Beitrag leisten. Ich möchte diesen Satz nicht unkommentiert stehen lassen.

Nach meinem Verständnis erteilt die Legislative Aufträge, während die Exekutive und die Verwaltung diese Aufträge erfüllen müssen. Das ist mein Verständnis, und ich habe es in der Bundesverfassung nachgelesen: Die Legislative ist eigentlich gar nicht verpflichtet, ihre Aufträge zu begründen. Aber alle - ausnahmslos alle - 46 Mitglieder dieses Rates sind so freundlich und zuvorkommend und kooperativ, dass sie ihre Aufträge ja noch begründen.

Das zu dieser Frage und nun zu meinem Vorstoss: Der ist ganz einfach, und Sie haben beim Vorstoss Würth erwähnt, dass dieser zum Teil Beschleunigung gehört. Es geht um die Liste der verfolgungssicheren Heimat- und Herkunftsstaaten. Nach meinem Verständnis ist es nicht nachvollziehbar, dass auf der Liste der sicheren Heimat- und Herkunftsstaaten die Staaten Ägypten, Algerien, Marokko, Tunesien und die Türkei fehlen. Die EU hat Ägypten, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten deklariert. Die Türkei ist Mitglied des Europarates und damit an die Europäische Menschenrechtskonvention und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebunden. Auch in Algerien werden weite Gebiete als sicher eingestuft. Sie sagen, der Bundesrat sage, dass keines der fünf in der Motion genannten Länder die im aktuellen Safe-Country-Konzept genannten Bedingungen zur Einstufung als sicheres Heimat- und Herkunftsland erfülle. Aber drei dieser Länder sind aufgeführt und von der EU als sicher eingestuft. Dazu schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme, und das erstaunt mich sehr: "Gemäss dem EU-Konzept muss ein Herkunftsland auf der Safe-Country-Liste stehen, damit ein beschleunigtes Verfahren zur Anwendung kommen kann." Das kann ich noch verstehen. Aber das heisst, wenn ich das weiterdenke, dass die EU offenbar die Hürden bezüglich Menschenrechte, bezüglich internationaler Verpflichtung, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie tiefer setzt. Das wäre die Folge daraus, und ich kann mir nicht vorstellen, dass die EU es sich leisten kann, tiefere Hürden zu setzen.

Dann weiter in der Folge, im Umkehrschluss: Warum setzen wir, wenn es um die Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Demokratie geht, die Hürden höher als die EU? Ich verstehe nicht, dass die EU offenbar die Hürden tiefer setzen kann, wenn das so ist, wie Sie in der Stellungnahme schreiben. Ich stehe dafür ein, die Hürden nicht höher zu setzen. Uns ist allen klar, worum es geht. Es geht immer um Menschenrechte, es geht um internationale Verpflichtungen, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Wenn andere Länder - demokratische, rechtsstaatliche Länder - diese Länder auf die Liste nehmen, sehe ich nicht ein, dass wir die Hürden noch höher setzen müssten. Das ist für mich gar nicht nachvollziehbar.

Deshalb bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.