Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-09-15
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-09-15
Wortprotokoll
Es ist bei weitem nicht das erste Mal heute, dass ich feststelle, dass dieses Gesetz den falschen Namen trägt. Es geht nämlich wirklich - wie es auch Herr Schweiger gesagt hat - nicht primär und nur um Fusionen, sondern es geht ganz generell um Reorganisationen, Restrukturierungen. Es geht vor allem auch um kleinere Unternehmungen, und es geht auch darum, dass sich wachsende Unternehmungen in ihren Strukturen anpassen können, wenn es notwendig ist. Das ist das Ziel dieses Gesetzes! Es sind also nicht primär die Grossen und jene Fusionen gemeint, vor denen sich vielleicht auch zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fürchten. Wenn die Handänderungsgebühren bei Umstrukturierungen abgeschafft werden, sind die Auswirkungen finanzieller Natur sehr gering, weil diese Umstrukturierungen heute in der Regel eben nicht stattfinden oder andere Wege gefunden werden, damit diese Gebühren nicht ausgelöst werden. Es hat also nicht die gleichen Auswirkungen auf diese Kantone, die die Handänderungsgebühren noch kennen, wie es im Steuerpaket der Fall ist.
Es geht hier in der Tat - und das wurde in den verschiedenen Voten sehr schön herausgestrichen - um eine Wertungsfrage: Ist hier die Verfassungsmässigkeit gegeben, um als Bundesgesetzgeber zur Durchsetzung von Bundesrecht [PAGE 732] einzugreifen? Sie wissen, dass sich der Bundesrat in der Botschaft mit dieser Frage nicht so intensiv auseinander gesetzt hat, und wir sind deshalb dankbar, dass das im Rahmen der parlamentarischen Beratungen noch einmal aufgenommen wurde. Herr Schweiger hat sehr schön einige Beispiele aufgezeigt, und wer die Praxis kennt, der weiss auch, dass Handänderungsabgaben in der Tat eben entscheidend sein können, ob dann eine Reorganisation, eine Umstrukturierung stattfindet oder nicht stattfindet. Aus diesem Grunde scheint es uns eben zulässig, dass die Kantone gestützt auf die Privatrechtskompetenz des Bundes - und entsprechend ist dann auch die Verfassungsmässigkeit gegeben - angehalten werden, bei Umstrukturierungen auf Handänderungsabgaben zu verzichten.
Der Nationalrat reicht dem Ständerat hier ja eigentlich auch die Hand zum Kompromiss, in dem Sinne, dass eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen wird. Diese Übergangsfrist wäre aus meiner Sicht nicht notwendig, kann aber dem Rechnung tragen, was auch Herr Schmid gesagt hat: den Kantonen soll eine gewisse Frist eingeräumt werden, sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Damit wird sichergestellt, dass nach Ablauf dieser Übergangsfrist die Ziele dieses Fusionsgesetzes dann eben auch wirklich nicht nur bei Fusionen, sondern auch bei anderen Reorganisationen nicht durch Handänderungsabgaben torpediert werden.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.