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Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-09-15

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-15

Wortprotokoll

Ich möchte meine Replik mit zwei Vorbemerkungen beginnen:

1. Machen wir heute ein Steuergesetz? Stehen in unserer Optik heute die Kantonsregierungen im Vordergrund? Oder machen wir ein Gesetz aus dem Blickwinkel der Wirtschaft? Und damit sind nicht primär die Grossen gemeint, sondern dazu gehört das Umfeld der gesamten Wirtschaft. Für mich ist das absolute Zentrum dieser Debatte: Wir müssen akzeptieren, rein wirtschaftspolitisch gesehen, dass wir unsere Wirtschaft von Strukturen entlasten müssen, die vernünftige wirtschaftliche Entscheide behindern können.

2. Ich bin mir bewusst, dass Fusionen heute nicht unbedingt das Hohelied aller sein können. Aber: Beim Fusionsgesetz geht es nicht primär um die Grossen, die finden schon eine Lösung, wie am Beispiel von Ackermann und Veillon erwähnt. Es kommt doch niemandem in den Sinn, die Liegenschaften von Veillon zu kaufen. Die bleiben schön in der alten Gesellschaft, und Ackermann bezahlt Zinsen - mit der Folge, dass irgendwelche Gebäude herumstehen, wenn der Mietvertrag ausläuft, die niemandem mehr gehören.

Aber ohne sarkastisch zu sein: Im Zentrum der Fusionsgesetzgebung, der Erleichterung stehen die Kleinen, weil vorab dort, aus durchaus vernünftigsten Gründen, Umstrukturierungen vorkommen. Ich verstehe gerade Herrn Kollege Schmid beispielsweise nicht. Seine ihm nahe stehenden Leute sagen, wir müssten die KMU von Ballast entlasten und, und, und. Es geht um Hunderte von Fällen, beispielsweise vor allem auch um die erbrechtliche Nachfolgeregelung. Wie viele Einzelfirmen werden in Aktiengesellschaften umgewandelt wegen der Nachfolgeregelung? Solche Fälle werden behindert. Oben findet man schon juristische Lösungen, die einigermassen funktionieren. Aber unten bremsen wir.

Mein politisches Credo ist, es geht darum: Es muss uns gelingen, die Strukturbereinigung in der Schweiz voranzubringen, und wenn wir das Recht haben - meines Erachtens -, dies auch gegen den Willen der Kantone zu tun, sollten wir das tun.

Dürfen wir, oder dürfen wir nicht? Ich habe gesagt: Ich bin auch nicht ein Professor oder ein "Weissnichtwas", der alles kennt. Ich stelle nur, ganz banal, fest, dass zwei im Aktien- und im Steuerrecht höchst angesehene Personen nicht etwa auf Veranlassung eines Unternehmerverbandes, sondern auf Veranlassung der Nationalratskommission Gutachten geschrieben und ganz klar gesagt haben: Es ist uns gestattet.

Das fast noch Entscheidendere ist, dass unser Parlament früher selbst Regelungen getroffen hat, bei denen dieser Eingriff in die kantonale Hoheit gemacht worden ist. Wieso sollen Banken, die sich genossenschaftlich organisiert haben, keine Handänderungsgebühren bezahlen müssen - was heute gilt, was im Bankgesetz steht -, währenddem das einer Bank, die sich als Aktiengesellschaft qualifiziert, nicht möglich ist? Warum soll die Publica keine Handänderungsgebühren bezahlen müssen, während irgendeine Pensionskasse einer unter Umständen sehr grossen Unternehmung das tun muss?

Das sind meines Erachtens Gründe, die uns - im Bewusstsein des Credos, das wir täglich ablegen - veranlassen sollten, endlich Strukturen zu bereinigen und den Weg zu gehen, dass man sich auch wirklich entwickeln kann, also diesen Weg zu bejahen. Ich glaube nicht, dass Regierungen das nicht verstehen würden, wenn sie die Sache aus dieser Optik heraus betrachteten.

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