Molina Fabian · Nationalrat · 2026-06-17
Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-17
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, das Freihandelsabkommen mit Malaysia in zentralen Punkten zu überarbeiten und durch innerstaatliche Massnahmen zu ergänzen.
Erstens soll sichergestellt werden, dass Verstösse gegen die Bestimmungen des Nachhaltigkeitskapitels nicht nur festgehalten, sondern auch wirksam überprüft und durchgesetzt werden können. Das im Abkommen vorgesehene Panel of Experts ist ein handelspolitischer Rückschritt, zumal es im Konfliktfall einfach einseitig aufgelöst werden kann. Ohne glaubwürdige Durchsetzungsmechanismen bleibt dieses Kapitel in der Praxis weitgehend wirkungslos.
Zweitens dürfen die Bestimmungen des Abkommens zum Schutz des geistigen Eigentums den Zugang zu bezahlbaren Medikamenten in Malaysia nicht beeinträchtigen. Gerade im Gesundheitsbereich muss gewährleistet bleiben, dass lebenswichtige Arzneimittel für die Bevölkerung erschwinglich und zugänglich bleiben. Mit den vereinbarten Bestimmungen ist dies leider nicht garantiert.
Drittens sind die Auswirkungen eines Beitritts Malaysias zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen von 1991 sorgfältig zu prüfen. Dabei sind insbesondere die Rechte von Bäuerinnen und Bauern, der Zugang zu Saatgut sowie die Ernährungssouveränität insgesamt zu wahren. Negative Auswirkungen sind durch entsprechende Massnahmen oder Schutzbestimmungen auszugleichen.
Die Rückweisung erlaubt es, ein ausgewogenes und mehrheitsfähiges Abkommen zu erzielen, das den Handel fördert und dabei soziale und ökologische Standards einhält.
Sollten Sie den Antrag der Minderheit auf Rückweisung ablehnen, beantrage ich Ihnen mit meiner Minderheit bei Artikel 1a ebenfalls - Sie kennen es schon - ein Importverbot für Produkte aus Zwangsarbeit. Zwangsarbeit ist in Malaysia weit verbreitet, mit stark steigender Tendenz, und stellt ein strukturelles Problem des exportorientierten Wirtschaftsmodells dar. Über 200 000 Menschen sind von moderner Sklaverei betroffen, insbesondere Arbeitsmigrantinnen und -migranten, die häufig in Schuldknechtschaft geraten oder ohne regulären Status unter unmenschlichen Bedingungen arbeiten müssen. Auch in zentralen Exportsektoren, die für die Schweiz wichtig sind, wie Palmöl, Elektronik oder Gummihandschuhe, bestehen dokumentierte Fälle von Zwangsarbeit, unmenschlichen Arbeitsbedingungen und systematischen Missständen.
Vom Freihandelsabkommen profitieren genau diese Produkte durch Zollvergünstigungen und können dadurch günstiger in die Schweiz exportiert werden. Das Abkommen enthält neben allgemeinen Prinzipien keine wirksamen Bestimmungen gegen derart gravierende Arbeitsrechtsverletzungen. Damit begünstigt es dieses menschenunwürdige Wirtschaftsmodell, anstatt die Situation zu verbessern, insbesondere auch deshalb, weil andere Staaten bereits handeln: die USA mit Importverboten und die EU mit einer neuen Zwangsarbeitsverordnung, die ab 2027 gilt und Produkte aus Zwangsarbeit konsequent vom Markt ausschliesst.
Wenn die Schweiz nicht handelt, wird sie zunehmend zum Ausweichmarkt für mit Sklavenarbeit hergestellte Produkte, gerät international weiter unter Druck, begünstigt einen unlauteren globalen Wettbewerb zulasten billiger Arbeitskräfte und steht letztlich auf der falschen Seite der Geschichte. Ohne wirksame Massnahmen gegen Zwangsarbeit wird nicht nur dieses Abkommen, sondern auch die Schweizer Handelspolitik insgesamt nicht mehr mehrheitsfähig sein.
Ich bitte Sie deshalb, das Geschäft zurückzuweisen oder zumindest meinem Minderheitsantrag für ein Importverbot von durch Zwangsarbeit hergestellten Produkten zuzustimmen und so heute wenigstens das Abkommen mehrheitsfähig zu machen, damit es in einer sehr wahrscheinlichen Volksabstimmung bestehen kann.