Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2026-06-18
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2026-06-18
Wortprotokoll
Sie haben es gehört, der Bundesrat unterbreitet Ihnen hier das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Simbabwe, das am 19. März 2025 unterzeichnet wurde. Es ist so, wie gesagt wurde, die Schweiz hat keinen grossen Handel mit diesem Land. Das Volumen, Herr Ständerat Schmid hat darauf hingewiesen, ist gering, aber das Abkommen bedeutet für die Schweiz einen Ausbau des Doppelbesteuerungsabkommensnetzes in Afrika. Das ist in diesem Zusammenhang auch zu gewichten, es ist auch eine Interessenabwägung, die man vornehmen muss.
Das DBA mit Simbabwe folgt weitgehend der schweizerischen Politik sowie dem OECD-Musterabkommen. Abweichungen davon betreffen die Definition der Betriebsstätten und die Besteuerung von Lizenzgebühren, die vom Quellenstaat zu einem Satz von bis zu 7,5 Prozent besteuert werden können. Zudem beinhaltet das DBA eine Klausel betreffend die Vergütungen für technische Dienstleistungen, das wurde erwähnt, welche zu einem Satz von bis zu 2,5 Prozent besteuert werden. Für Simbabwe wäre ein DBA ohne eine solche Klausel nicht denkbar. Die Schweiz hätte es vorgezogen, wenn derartige Bestimmungen nicht in das DBA aufgenommen worden wären, im Rahmen der Gesamtlösung war dies aber unumgänglich. Am Schluss war die Frage: Will man das Abkommen, oder will man es nicht.
Das DBA mit Simbabwe erfüllt die Mindeststandards aus dem Beps-Projekt der OECD/G-20 betreffend Gewinnverkürzung und Gewinnverschiebung, namentlich die Mindeststandards zur Verhinderung von Abkommensmissbräuchen und betreffend die Verbesserung der Streitbeilegungsmechanismen. Das ist, wie ich gesagt habe, ein Vorteil und in dieser Interessenabwägung zu berücksichtigen.
Herr Ständerat Rieder hat jetzt etwas geschildert, wie es in diesem Land so zu und her geht. Es gäbe noch andere Länder, die man erwähnen müsste, die uns vielleicht eigentlich näherstehen, aber die vielleicht rechtsstaatlich auch nicht immer ganz auf der Höhe sind. Da müsste man es sich dann auch überlegen. Also am Schluss können wahrscheinlich nur noch Bern mit dem Wallis und St. Gallen mit dem Thurgau Handel treiben, oder? (Heiterkeit) Gut, das Wallis ist etwas kritisch. Ich möchte nicht zynisch sein, aber das ist schon auch etwas die Problematik, die wir hier haben, wenn man auch nach moralischen Kategorien und unseren Massstäben bewertet. Auf jeden Fall ist es so, dass dieses DBA die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für einen Austausch mit Simbabwe verbessert, für mögliche Investitionen, und Afrika ist ein Kontinent, der schon etwas vernachlässigt ist. Schauen Sie einmal, wer dort investiert, was Europa dort verpasst hat, was unsere Staaten verpasst haben, auch aus Sicht der Einflusssphäre. Ich muss Ihnen nicht weiter ausführen, wer die grossen Investoren sind und wer das strategisch früh erkannt hat.
Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie Ihrer Kommission folgen, auf die Vorlage eintreten und sie gutheissen.