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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2026-06-18

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2026-06-18

Wortprotokoll

Sie haben es gehört, die vorliegende Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes geht zurück auf die Motion Burkart 24.3208, "Vermeidung von Standortschäden. Anpassung des Versicherungsaufsichtsrechts zur Vermittlung von Rückversicherungen". Es handelte sich damals um ein gesetzgeberisches Versehen, das muss man sagen, es war nicht so beabsichtigt.

Es wird vorgeschlagen, Versicherungsvermittler von der Aufsicht durch die Finma auszunehmen, soweit sich ihre Vermittlungstätigkeit auf die Rückversicherung bezieht. Mit diesem Vorgehen werden Wettbewerbsnachteile des schweizerischen Versicherungsstandorts beseitigt, und es wird die Gleichbehandlung aller Vermittlerinnen und Vermittler von Rückversicherungsverträgen sichergestellt.

Zudem sieht die Vorlage zwei kleinere Anpassungen vor, die die Rechtssicherheit im Bereich des Sanierungsrechts stärken sollen. Erstens wird vorgeschlagen, die Regelungen zu den risikoabsorbierenden Kapitalinstrumenten zu präzisieren und neu auf Stufe des VAG zu verankern. Zweitens soll zum Sanierungsplan im Gesetz ausdrücklich festgehalten werden, dass die Übertragung des Versicherungsbestands nicht nur auf andere Rechtsträger, sondern auch auf eine Auffanggesellschaft, eine sogenannte Bridge Institution, erfolgen kann. Diese Klarstellung steht auch im Einklang mit den Arbeiten und den Vorgaben des Financial Stability Board. Dann sollen auch noch begriffliche Inkonsistenzen in der Vorlage beseitigt werden. Es ist eine schlanke Revisionsvorlage, das kann man sagen.

Ich sage noch etwas zur Finma, die erwähnt wurde. Ich möchte an dieser Stelle einfach noch einmal festhalten: Die Finma ist eine unabhängige Aufsichtsbehörde. Der Bundesrat übt nicht die Aufsicht über die Finma aus. Die Oberaufsicht liegt vielmehr beim Parlament. Es ist also relativ schwierig, der Finma Vorgaben zu machen. Sie können es ja mal probieren. Wir führen jeweils einen Strategiedialog mit der Finma. Sie wissen, dass der Bundesrat die Strategie der Finma jeweils gutheissen muss - aber er kann sie nicht ändern, er kann sie nur annehmen oder ablehnen.

Diese Diskussionen führen wir immer in der GPK. Ich habe aber nichtsdestotrotz - ich kann das an dieser Stelle sagen, unabhängig von den Arbeiten, die sowieso laufen, dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen den Auftrag gegeben, eine Expertengruppe einzuberufen, um im Bereich des Finanzmarktes, so sage ich jetzt einmal, eine Regulierungsüberprüfung durchzuführen und auch zu überprüfen, wie effizient gewisse Bestimmungen sind. Diese Expertengruppe wird sicherlich bald mit diesen Arbeiten beginnen können. Ich erhoffe mir, dass man dort, ohne dass man an den Grundfesten der wichtigen Fragen bezüglich des Kapitals und der Liquidität rüttelt, zu einem besseren Ergebnis kommt.

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