Fässler Daniel · Ständerat · 2026-06-18
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-18
Wortprotokoll
Die Ausrichtung von Abgangsentschädigungen an leitende Angestellte des Bundes und von bundesnahen Unternehmen sorgt seit vielen Jahren immer wieder für Unmut in der Bevölkerung und hat regelmässig Anlass zu parlamentarischen Vorstössen gegeben, so auch zur parlamentarischen Initiative 23.432 unseres früheren Kollegen Thomas Minder, die inzwischen von Ständerat Jakob Stark übernommen wurde. Mit dieser wird verlangt, das geltende Recht so anzupassen, dass Mitglieder der Geschäftsleitung respektive der obersten operativen Stufe und des Verwaltungsrates respektive des übergeordneten strategischen Organs der Bundesverwaltung sowie der bundesnahen Unternehmen und Anstalten keine Abgangsentschädigungen erhalten. Nicht als Abgangsentschädigungen sollen Vergütungen gelten, die bis zur Beendigung des Vertrags geschuldet sind.
Unsere Kommission entschied sich am 9. April 2024 im Rahmen der Vorprüfung der Initiative, dieser keine Folge zu geben. Dieser Entscheid fiel damals mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Vorgängig hatte sich die Kommission über die zwischen 2014 und 2023 ausbezahlten Abgangsentschädigungen informieren lassen. Die Darlegungen der Kommission in ihrem Bericht und bei der Beratung hier im Rat vermochten den Ständerat aber nicht zu überzeugen. Der Ständerat entschied am 6. Juni 2024 mit 20 zu 16 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative Folge zu geben. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates stimmte dem Folgegeben am 14. November 2024 ohne grosse Diskussion mit 20 zu 2 Stimmen deutlich zu. Dies überraschte nicht wirklich, hatte sie doch zwei Jahre zuvor mit der parlamentarischen Initiative 22.453 praktisch dieselbe Forderung eingebracht.
Mit der beidseitigen Zustimmung erhielt die SPK unseres Rates den Auftrag, eine Vorlage zur Umsetzung der Initiative auszuarbeiten. Diesem Auftrag kam die Kommission nach. Sie respektierte damit den gegen ihren Antrag gefällten Beschluss unseres Rates sowie den Beschluss der SPK-N, der Initiative Folge zu geben. An der Sitzung vom 17. Februar 2026 nahm die Kommission die Beratung des Vorentwurfs vor. Sie nahm diesen in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung an und hiess den Bericht dazu gut. In diesem Bericht finden Sie übrigens eine Übersicht der in den Jahren 2014 bis 2025 ausgerichteten Entschädigungen. Auf die Durchführung einer Vernehmlassung wurde unter Berufung auf das Vernehmlassungsgesetz verzichtet, da das Vorhaben nur einen kleinen Kreis von Mitarbeitenden der Bundesverwaltung und bundesnaher Betriebe betrifft.
Der Bundesrat lehnt die Vorlage gemäss seiner Stellungnahme vom 15. April 2026 ab und beantragt, nicht auf diese einzutreten. Der Bundesrat unterstützt zwar das Ziel, Abgangsentschädigungen massvoll einzusetzen, er vertritt jedoch die Ansicht, dass solche situativ angebracht sein können. An ihrer Sitzung vom 5. Mai dieses Jahres nahm die Kommission von der Stellungnahme des Bundesrates Kenntnis. Eine nochmalige Beratung des Erlassentwurfes musste nicht vorgenommen werden, da der Bundesrat keine Änderungsanträge stellt.
Etwas gab dann aber doch noch Anlass zu einer kurzen Diskussion in der Kommission. Der Bundesrat führt in seiner Stellungnahme aus, dass er sich für den Fall der Annahme dieser parlamentarischen Initiative - beziehungsweise der Gutheissung des Erlassentwurfes - vorbehalte, alternative Möglichkeiten zu prüfen und diese auf Verordnungsstufe zu regeln. Diese Bemerkung in der Stellungnahme des Bundesrates löste in der Kommission etwas Irritation aus. Ich wurde daher von der Kommission gebeten, in meiner Berichterstattung klarzustellen, dass es nach Auffassung der Kommission nicht angehen würde, den Willen des Parlamentes auf dem Verordnungsweg zu umgehen.
Mit dieser Schlussbemerkung beantrage ich Ihnen im Namen der Kommission Eintreten. Wie gesagt, lehnt der Bundesrat den Entwurf ab und beantragt Nichteintreten.