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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-09-16

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-09-16

Wortprotokoll

Vielleicht zuerst zu den Begriffen, ich möchte die Begriffe der Mengenlehre verwenden: Es gibt eine Menge Städte, und es gibt eine Menge Agglomerationen, und die haben eine Schnittmenge, die sehr beachtlich ist. Praktisch alle Städte gehören auch einer Agglomeration an. So gesehen könnte man durchaus nur von Agglomerationen reden. Nun gibt es aber eine Teilmenge Städte, die nicht in der Schnittmenge der Agglomerationen liegen, und das sind die so genannten isolierten Städte, wie sie vom Bundesamt für Statistik definiert werden. Die Frage stellt sich, ob man die einbeziehen will oder nicht. Ich glaube, Agglomerationen ohne Städte - so es das gibt - wären ohnehin im Begriff Agglomerationen drin, also so gesehen gibt es dort kein Problem. Jetzt stellt sich die Frage, ob man die Städte hineinnehmen will oder nicht.

Ich danke zuerst Herrn Schweiger für seine Bemerkungen. Ich weiss es sehr zu schätzen, dass sich vor allem in Geberkantonen jetzt einige von Ihnen sehr bemühen, Verständnis für den Finanzausgleich zu schaffen, auch zu Recht, denn letztlich hilft der Finanzausgleich langfristig auch den Geberkantonen. Denn die Steuerharmonisierung, die sonst wahrscheinlich mit der Zeit unausweichlich würde, wäre viel schlimmer. Wir kommen dann noch auf drei Punkte, wo dieses Argument relativ stark ist.

Ob es gerade bei diesem Artikel so tragend ist, bin ich nicht so ganz sicher, weil es eben gerade hier auch wieder Kantone gibt - Herr Gentil hat das bezeugt, es gab im Nationalrat auch aus seinem Umfeld Voten -, die umgekehrt argumentieren und sagen, wenn die Städte nicht in der Formulierung seien, werde es für sie schwieriger. Deshalb wäre aus meiner Sicht durchaus die Lösung der Minderheit auch angebracht - es gibt wahrscheinlich wenige isolierte Städte, wo das hier realistischerweise plötzlich aktuell wird, aber es ist nicht auszuschliessen -, ich könnte an sich mit dieser Formel leben. Ich sehe, wie doch die Städte in Bezug auf den Finanzausgleich immer sensibler geworden sind, wie es eben Städte gibt, die sich dann nicht eingebunden fühlen. Das ist der Grund dafür, dass ich Ihnen eigentlich empfehle, mit der Minderheit zu stimmen.

[PAGE 762] Noch eine letzte Bemerkung zur Übereinstimmung mit der "Avanti-Geschichte": Da hat Herr Pfisterer natürlich Recht, nur muss man auf der anderen Seite sehen, dass die Bestimmungen im Gegenvorschlag zur Avanti-Initiative im Wesentlichen Übergangsbestimmungen sind, die irgendeinmal wieder hinfällig werden. Hier schaffen wir Dauerrecht, also wäre hier eine gewisse Differenz (zu Art. 197 Abs. 1 Bst. c BV) zumindest vertretbar.