Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2026-06-18
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2026-06-18
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es Formen von Altersdiskriminierung in Organisationen grundsätzlich geben kann. Beim Bund ist es so, dass aktuell über 40 Prozent der Mitarbeitenden der Bundesverwaltung 50 Jahre alt oder älter sind. Diese Mitarbeitenden sind bedeutende Leistungsträgerinnen und Leistungsträger. Um ihr Potenzial zu nutzen, werden ihnen unter anderem flexible Laufbahnen und die Beschäftigung bis zum Pensionierungsalter oder darüber hinaus - das ist gar nicht so selten - ermöglicht. Ebenso sind sie angesichts der demografischen Entwicklung unverzichtbar für den Wissenstransfer.
Ich würde jetzt einmal sagen, dass wir nicht das Problem der Altersdiskriminierung haben. Wir haben das Problem, dass 40 Prozent der Angestellten über 50 Jahre alt sind und infolge Pensionierung ausscheiden werden. Es wurde jetzt gesagt, es gibt Leute, denen gesagt wird, sie dürfen dann nicht weitermachen im Militär. Die Postulantin spricht von 55 plus. Ich war einmal Militärdirektorin und habe jeweils die Soldaten und Offiziere verabschiedet. Es war niemand mit dem Alter 55 plus dabei. Ich glaube, das ist nicht das richtige Thema für das Problem, das Sie hier adressieren.
Wir haben auf personalstrategischer wie operativer Ebene sehr viel gemacht, gerade um eben diese Leute, die 50-jährig und älter sind, halten zu können. Denn für uns ist das ein Problem. Wir werden ja auch immer wieder kritisiert, wir seien mit den Lohn- und Arbeitsbedingungen in Konkurrenz zur Privatwirtschaft. Aber für uns ist es eben auch wichtig, dass wir gute Leute, die Leistungsträgerinnen und Leistungsträger sind, behalten können, dass sie nicht zu früh in Pension gehen, sondern im Gegenteil die Anreize nutzen, länger zu arbeiten. Wir haben hier Massnahmen im Hinblick auf Weiterbildung, Weiterbeschäftigung, Vereinbarkeit, Führung und Gesundheit umgesetzt, die eine mögliche Altersdiskriminierung verhindern.
Ich kann Ihnen auch noch ein konkretes Beispiel nennen. Für die Pensionskassenbeiträge wird zum Beispiel den Bundesämtern ein Standardsatz weiterverrechnet. Das heisst, dass es keinen Negativanreiz für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmender gibt, sondern alle den gleichen Ansatz haben. Und im Rahmen des Personalcontrollings sowie von Personalbefragungen erhebt die Bundesverwaltung auch regelmässig Daten. Diese Quellen zeigen keine Hinweise auf altersabhängige Auffälligkeiten.
Ich bitte Sie, von einem Bericht abzusehen, der sehr aufwendig wäre. Aber ich könnte mir vorstellen, dass man sich einmal in der GPK dieser Frage annimmt. Das wäre vielleicht zielführender, als wenn die Verwaltung einen aufwendigen Bericht schreiben muss.