Egger Mike · Nationalrat · 2026-06-18
Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-18
Wortprotokoll
Bundesrat Rösti hat uns in Aussicht gestellt, dass der Bericht die weltweit angewendeten Finanzierungsmodelle, die Erfahrung anderer Länder sowie die möglichen Kostenstrukturen aufzeigen und dass er bis Ende des Jahres vorliegen wird. Damit werden die offenen Fragen zur Finanzierung, zu möglichen Finanzierungsmodellen, zu internationalen Erfahrungen und zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen aufgearbeitet. In anderen Worten: Der Erkenntnisgewinn, den die Minderheit mit ihrer Rückweisung erreichen möchte, wird damit sichergestellt. Die Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 13 zu 12 Stimmen, den Rückweisungsantrag abzulehnen und sich dem Beschluss des Ständerates anzuschliessen.
Es ist mir als Kommissionssprecher wichtig, nochmals auszuführen: Falls dereinst ein konkretes Projekt vorgelegt würde, dann müsste dieses den ordentlichen politischen Prozess durchlaufen. Dann würden Fragen der konkreten Finanzierung, einer allfälligen staatlichen Beteiligung, der Sicherheit, der Wirtschaftlichkeit und des Standorts im Detail beraten. Die demokratische Mitsprache ist dabei vollständig gewährleistet. Das Kernenergiegesetz sieht schliesslich ein mehrstufiges Bewilligungsverfahren vor. Bund, Kantone, Gemeinden und betroffene Kreise werden einbezogen. Das Parlament wird über das Projekt beraten und entscheiden, und am Schluss kann sich auch noch das Volk dazu äussern, es hat aufgrund des fakultativen Referendums das letzte Wort.
Es ist der Kommission wichtig festzuhalten, dass diese wichtigen Fragen keineswegs umgangen werden sollen, aber sie sollen zum richtigen Zeitpunkt behandelt werden. Mehrere Votanten haben richtigerweise darauf hingewiesen, dass heute überhaupt kein konkretes Projekt vorliegt. Auch Bundesrat Rösti hat dies im Ständerat nochmals ausdrücklich festgehalten. Es gibt heute kein Gesuch, es gibt keinen Standortentscheid, es gibt keinen Reaktortyp, es gibt keinen Investor, es gibt kein Projekt, welches beurteilt werden könnte.
Die Mehrheit der Kommission ist überzeugt: Mit dem Bericht des Bundesrates werden die offenen Fragen nun geklärt, und es ist sichergestellt, dass die Finanzierung eines allfälligen, konkreten Projektes zu gegebener Zeit durch das Parlament und das Volk beurteilt werden können. Damit wird dem Auftrag der Minderheit Rechnung getragen. Eine Rückweisung ist deshalb abzulehnen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einige Ausführungen zur Fristverlängerung machen. Mit der gestern vom Ständerat bestätigten Fristverlängerung wurde zwar zusätzlicher Spielraum geschaffen, dennoch bleibt der Zeitplan äusserst ambitioniert. Damit die Beratungen bis zur Sondersession 2027 abgeschlossen werden können, müsste der Bundesrat die Vorlage bereits Ende dieses Jahres vorlegen. Weitere Verzögerungen würden den Spielraum rasch ausschöpfen und könnten allenfalls sogar ein Sonderverfahren erforderlich machen, um die Differenzen noch rechtzeitig zu bereinigen. Im Namen der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie deshalb, den Rückweisungsantrag abzulehnen und dem Beschluss des Ständerates zu folgen sowie im Anschluss den Mehrheiten zu folgen.