Hegglin Peter · Ständerat · 2026-06-18
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-18
Wortprotokoll
Wir behandeln heute zwei Vorstösse, die inhaltlich identisch sind: die Standesinitiative Bern 25.305 sowie die parlamentarische Initiative Stark 25.451. Beide verlangen im Kern eine Abschwächung der bestehenden Mitteilungspflichten. Unter anderem sehen sie die Streichung von Artikel 164a des Landwirtschaftsgesetzes vor, also die Aufhebung der Mitteilungspflicht für Nährstofflieferungen und damit faktisch die Aufhebung der gesamten Mitteilungspflicht im Bereich der Nährstoffe. Nur die bereits bestehende und etablierte Mitteilungspflicht für Hof- und Recyclingdünger soll weitergeführt werden.
Die Initianten begründen ihre Forderungen damit, dass die Mitteilungspflichten für sämtliche Lieferungen, also für Futtermittel, Mineraldünger sowie Hof- und Recyclingdünger, zu einem erheblichen administrativen Aufwand führen würden, insbesondere für den Handel, für Futtermittellieferanten, für KMU entlang der Wertschöpfungskette sowie für gewerbliche Akteure. Es wird auf zusätzliche Kosten, technische Herausforderungen bei der Umsetzung sowie auf bestehende Unsicherheiten hingewiesen, etwa im Zusammenhang mit Schnittstellen, Datenflüssen oder dem Datenschutz. Für die Initianten schiesst die Mitteilungspflicht über das ursprüngliche Ziel hinaus.
Die beiden Vorstösse stehen in engem Zusammenhang mit dem Informationssystem Digiflux. Digiflux ist die vom Bund aufgebaute digitale Plattform zur Umsetzung der Mitteilungspflichten für Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe. Das System basiert auf einem gesetzlichen Auftrag des Parlamentes. Es wurde entwickelt, um die Erfassung von Lieferungen zu vereinfachen, Daten nur einmal zu erfassen und gleichzeitig Transparenz über Stoffflüsse zu schaffen. Digiflux ist seit 2025 in Betrieb. Die Plattform wurde getestet und weiterentwickelt, und sie wird zeitgerecht für die Umsetzung der Mitteilungspflichten ab Januar 2027 zur Verfügung stehen.
Die Kommission hat sich wiederholt mit diesen Themen und Vorstössen befasst, nämlich an den Sitzungen im Oktober 2025, März 2026 und Mai 2026. Sie hat die Verwaltung angehört und vertiefte Abklärungen vorgenommen. Insbesondere hat sie sich zum Stand der Umsetzung von Digiflux informiert, also zu den bereits erfolgten Vereinfachungen und zur Einführung von Freiwilligkeit bei den Mitteilungspflichten und bei der Erfassung der Daten. Dies wurde auch ausgelöst durch die umgesetzte Motion Kolly 24.3078 und die Standesinitiative St. Gallen 24.323.
In mehreren Berichten rapportierte uns die Verwaltung über die umgesetzten Massnahmen. Diese ausführlichen Berichte waren ein wesentlicher Bestandteil der Diskussionen und für mich dann ein Hauptgrund dafür, den beiden Initiativen keine Folge zu geben.
Ich komme zu den zentralen Punkten der Diskussion:
1. Die Verwaltung hat in den letzten Monaten erhebliche Anpassungen vorgenommen. Die Mitteilungspflichten wurden vereinfacht, beispielsweise durch den Verzicht auf die parzellenscharfe Mitteilungspflicht. Das bedeutet, dass die Daten nur noch pro Betrieb mitgeteilt werden müssen. Zudem wurde bei zahlreichen Aspekten die Freiwilligkeit eingeführt. Insgesamt wurde das System gegenüber der ursprünglichen Konzeption deutlich praxistauglicher ausgestaltet.
2. Digiflux funktioniert. Das System ist aufgebaut, es wird getestet, und die Umsetzung verläuft planmässig. Es dient nicht nur der Umsetzung der gesetzlich festgelegten Mitteilungspflicht, sondern ermöglicht mittelfristig auch eine Vereinfachung der administrativen Abläufe. Es fördert die Digitalisierung und bedeutet insgesamt eine Entlastung der Landwirtschaft.
3. Der Widerstand gegen das System ist differenziert zu betrachten. Er kommt heute weniger aus der Landwirtschaft selbst, sondern stärker aus vor- und nachgelagerten Bereichen, insbesondere aus dem Handel und aus Teilen des Gewerbes. Damit meine ich den Gartenbau, Sportanlagen, öffentliche Infrastrukturen und so weiter und so fort; diese Bereiche wären natürlich ebenfalls Transparenzpflichten unterworfen.
4. Die Frage der Nährstoffe betrifft ein Kernelement der parlamentarischen Initiative 19.475, mit der das Parlament bewusst Transparenz schaffen und Nährstoffverluste wirksam reduzieren und dabei auch den nichtlandwirtschaftlichen Verbrauch einbeziehen wollte. Dieser Punkt ist für die Kommissionsmehrheit zentral.
Das Parlament hat damals den Absenkpfad für Nährstoffverluste sowie die Mitteilungspflicht für Dünger, Hof- und Recyclingdünger und Kraftfutter in das Gesetz aufgenommen. Die Einbeziehung der Nährstoffe war Teil der Überlegungen im Zusammenhang mit den Abstimmungen über die Trinkwasser- und die Pestizid-Initiativen. Nachdem die Agrarpolitik 22 plus sistiert worden war, entschied das Parlament, dem Volk einen inoffiziellen Gegenvorschlag zu unterbreiten. Dieser sollte eine integrale Lösung darstellen, welche sowohl die Risiken im Bereich der Pflanzenschutzmittel als auch die Problematik der Nährstoffüberschüsse adressiert. In diesem Kontext wurde die Mitteilungspflicht für Nährstoffe bewusst als zentrales Instrument zur Schaffung von Transparenz geschaffen. Das entsprechende Verordnungspaket zur parlamentarischen Initiative 19.475 wurde vor den Abstimmungen zur Trinkwasser- und zur Pestizid-Initiative in die Vernehmlassung gegeben und wurde breit unterstützt, auch von bäuerlichen Kreisen.
Vor diesem Hintergrund stellte sich für die Kommission eine grundsätzliche Frage: Wie weit können wir ein System, das wir selbst beschlossen haben, im Nachhinein wieder aufweichen? Dies hätte natürlich mehrere Konsequenzen. Die angestrebte Transparenz über Nährstoffflüsse ginge verloren, eine fundierte, verbesserte regionale Bilanzierung wäre nicht mehr möglich. Weiter würde die Digitalisierung zurückgeworfen. Anstelle einer einmaligen digitalen Erfassung müssten viele Daten wieder von Hand erfasst werden, was der angestrebten administrativen Entlastung widerspräche. Und schliesslich stellt sich die Frage der Glaubwürdigkeit: Die beschlossenen Massnahmen waren Teil der politischen Argumentation gegenüber der Bevölkerung, die schliesslich zur Ablehnung der Trinkwasser- und der Pestizid-Initiative führte. Eine nachträgliche, wesentliche Abschwächung würde, meine ich, von vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht verstanden.
Die Minderheit der Kommission hat insbesondere die praktischen Schwierigkeiten und den administrativen Aufwand betont. Diese Argumente wurden sorgfältig geprüft. Die Mehrheit kam zum Schluss, dass die aufgeführten Herausforderungen für die Branche durch die bereits erfolgten Anpassungen weitgehend adressiert wurden und dass der gesetzliche Handlungsspielraum auf Verordnungsebene ausgeschöpft ist. Weitergehende Ausnahmen von der Mitteilungspflicht würden eben entsprechende Gesetzesanpassungen durch das Parlament erfordern.
Vor diesem Hintergrund hat die Kommission abgestimmt: Sie empfiehlt, beiden Vorstössen keine Folge zu geben - bei der parlamentarischen Initiative Stark mit 5 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen, bei der Standesinitiative Bern mit 6 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Ich möchte nicht verschweigen, dass das Abstimmungsverhalten ein Unbehagen zum Ausdruck bringt und auf die Zielkonflikte hinweist - zwischen der Verpflichtung nach mehr Transparenz einerseits und Entlastung von administrativem Aufwand andererseits. In der Mehrheit wollte die Kommission aber gemachte Versprechen nicht wieder zurücknehmen.
Deshalb empfehle ich, mit wie gesagt jeweils kleiner Mehrheit, diesen Initiativen keine Folge zu geben.