Salzmann Werner · Ständerat · 2026-06-18
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-18
Wortprotokoll
Im Zusammenhang mit den beiden Volksinitiativen, die der Kommissionssprecher erwähnt hat, hat das Parlament nach langen Beratungen Absenkpfade für Pflanzenschutzmittel beschlossen und im Verlauf der Debatte zusätzlich auch Absenkpfade für Nährstoffe inklusive Kraftfutter eingeführt.
Ziel dieser Massnahmen ist es, Transparenz darüber zu schaffen, in welchen Bereichen Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe gewerblich verwendet werden, um allenfalls gezielt Absenkpfade für die einzelnen Branchen festzulegen.
Auch wenn verdankenswerterweise bereits verschiedene Anpassungen vorgenommen wurden, wird das vorliegende System den administrativen Aufwand für die gesamte Branche massiv erhöhen. Dies steht in klarem Widerspruch zum Ziel der überwiesenen Motion 22.4251 der WAK-S, "Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Konkretisierung des Konzepts". Darin wird ausdrücklich festgehalten, dass bei der Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage insbesondere vier Aspekte berücksichtigt werden sollen; ich zitiere Buchstabe d: "Vereinfachung des Instrumentariums und Reduktion des administrativen Aufwands".
Wenn wir dieses Ziel ernst nehmen, müssen wir entsprechend handeln. In seiner heutigen Ausgestaltung widerspricht Digiflux diesem Ziel deutlich. Das System muss deshalb weiter angepasst werden, ohne dass man dabei die Ziele der Absenkpfade aus den Augen verliert. Das ist durchaus möglich, wenn wir uns an den Daten orientieren, die in der Praxis bereits heute erhoben werden. Im Bereich Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe sollen Daten bis auf Stufe Betrieb erfasst werden. Dabei stellen sich durchaus die Fragen, ob der Datenschutz ausreichend gewährleistet ist und was die Verwaltung mit all diesen Daten will. Dienen diese Daten der Überwachung und Kontrolle der Landwirtschaftsbetriebe, oder bilden sie die Grundlage für gezielte Massnahmen zur Reduktion von Mengen und Verlusten? Das ist die Frage.
Digiflux wurde vielleicht nicht bewusst so ausgestaltet, dass Betriebe bis ins Detail überwacht und kontrolliert werden können, aber faktisch ist es so. Glücklicherweise konnten bereits gewisse Anpassungen vorgenommen werden. Neu gilt: Wer beruflich Pflanzenschutzmittel einsetzt, muss über eine Fachbewilligung für den Bereich Landwirtschaft oder Gartenbau verfügen und sich regelmässig weiterbilden. Pflanzenschutzmittel dürfen nur von Personen erworben werden, die über eine solche Fachbewilligung verfügen. Mit diesen neuen Anforderungen ist bereits nachvollziehbar, wer welche Pflanzenschutzmittel erwirbt und zu welchem Zweck sie eingesetzt werden. Deshalb sind auch im Bereich der Pflanzenschutzmittelerfassung weitere Vereinfachungen absolut möglich.
Im Bereich der Nährstoffe ist das System der Meldepflicht hingegen nicht praxistauglich. Die Mitteilungspflicht bei Nährstofflieferungen würde den administrativen Aufwand unverhältnismässig erhöhen. Neben der Landwirtschaft wären insbesondere Käsereien, Lohnunternehmen, Futtermittelmühlen, Brauereien, Handelsbetriebe und weitere Gewerbebetriebe betroffen. Sie müssten zusätzlichen administrativen, personellen und technischen Aufwand tragen.
Ich nenne Ihnen das Beispiel einer kleinen Mühle aus Langnau im Emmental. Diese Mühle stellt etwa 120 verschiedene Futtermittel- und Mineralstoffmischungen her. Die Gehaltsangaben von Stickstoff und Phosphor müssen ja gemeldet werden. Sie machen Mischungen für Schweine, Rinder, Ziegen, Schafe, Hühner und Kaninchen. Die Rezepturen werden auch von Zeit zu Zeit geändert, weil die Rohstoffe manchmal nicht verfügbar sind. Das heisst, dieser Kleinbetrieb müsste dem BLW pro Jahr 4500 Lieferungen melden - 4500! Jede Änderung der Rezeptur müsste dann auch noch nachgemeldet werden. Um Gottes willen, was macht das BLW mit all diesen Zahlen, wenn schon von einer Futtermühle so viele Meldungen kommen?
Die Mehrbelastung, die hier entsteht, ist kaum tragbar und würde letztlich auch auf die Landwirtschaft überwälzt; sie müsste das bezahlen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Landwirtschaft bereits heute im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) und der Nährstoffbilanz umfangreiche Aufzeichnungspflichten erfüllt und damit eine hohe Transparenz sicherstellt. Eine zusätzliche Melde- und Aufzeichnungspflicht schafft Doppelspurigkeiten und bringt keinen erkennbaren Mehrwert. Darüber hinaus konnten die Nährstoffverluste im Rahmen des Absenkpfads Nährstoffe in den letzten sechs Jahren bereits deutlich reduziert werden, und dies ohne einen zusätzlichen Verwaltungsapparat wie Digiflux. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat den Branchen zugesichert, dass kein Obligatorium zur Nutzung einer digitalen Nährstoffbilanz eingeführt werde. Diese Zusicherung wird nun mit dem aktuellen Agrarpaket erstaunlicherweise unterlaufen. Die Behörden schiessen damit im Bereich der Nährstoffe klar über das ursprünglich vorgesehene Ziel von Digiflux hinaus. Aus meiner Sicht muss das gestoppt werden, indem die Mitteilungspflicht für Nährstofflieferungen gestrichen wird. Das verlangt eine Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes, konkret eine Streichung von Artikel 164a des Landwirtschaftsgesetzes. Mit einer Zustimmung zu den vorliegenden Initiativen kann dieser Gesetzgebungsprozess angestossen werden.
Wir haben in diesem Saal bereits oft über die Möglichkeit der Reduktion von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen diskutiert. Eine grosse Chance bieten uns die Digitalisierung und die Robotik in der Landwirtschaft. Sie ermöglichen es, Unkräuter punktgenau zu erkennen und gezielt zu bekämpfen. Ebenso eröffnen moderne Technologien die Möglichkeit, den Gesundheitszustand von Kulturen mittels Satellitendaten detailliert zu erfassen und Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe präzise und bedarfsgerecht auszubringen. Die Digitalisierung soll der Landwirtschaft dienen und nicht für eine umfassende Überwachung der Betriebe missbraucht werden. Das ist der Grundsatz, den wir ins Zentrum stellen müssen, wenn wir darüber diskutieren. Dann werden wir die Ziele Ernährungssicherheit, faire Einkommen für die Bauernfamilien, qualitativ hochwertige Lebensmittel für Konsumentinnen und Konsumenten sowie den Schutz unserer Produktionsgrundlagen Boden und Wasser gemeinsam erreichen.
Wir befinden uns heute in der ersten Phase der Beratung dieser beiden Initiativen. Mit einer Zustimmung bringen wir zum Ausdruck, dass weiterer Handlungsbedarf besteht. In der zweiten Phase der Beratung werden wir dann die Details im Interesse aller Beteiligten vertiefen können.
Ich bitte Sie daher, den beiden Initiativen Folge zu geben, also meine Minderheitsanträge zu unterstützen.