Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-09-16
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-09-16
Wortprotokoll
Es stellen sich zwei Fragen: Auf welcher Stufe will man die Regelung vornehmen, und wie will man sie vornehmen? Zuerst zur zweiten Frage: Soll das dem Referendum unterliegen oder nicht? Nicht wahr, das Quorum für die Allgemeinverbindlicherklärung ist mit 18 Kantonen sehr, sehr hoch. Das ist also eine hohe Hürde. Es liesse sich durchaus rechtfertigen, das nicht auf Verfassungsstufe definitiv so zu regeln. Der Bundesrat wäre sogar der Meinung gewesen, es müsse nicht einmal die Bundesversammlung sein. Sachlich gesehen lassen sich also alle Möglichkeiten vertreten.
Zur ersten Frage: Hier hat Herr Cornu natürlich schon ein wenig Recht, wenn er sagt, man soll möglichst im Gesetz regeln, was man nicht in der Verfassung regeln muss. Auf der anderen Seite stellt sich hier vor allem eine referendumspolitische Frage. Der Bundesrat kann akzeptieren, dass man das - um zur zweiten Frage zurückzukehren - dem Referendum unterstellt. Man kann durchaus argumentieren, dass diese Allgemeinverbindlicherklärung doch ein sehr erheblicher Eingriff für die Kantone sei. Es wurde auch kritisiert, dass diese Instrumente den Makel hätten, dass sie aus demokratiepolitischer Sicht vielleicht auch kritisiert werden könnten. Wenn man sie einem Referendum unterstellt, bekommt der ganze Vorgang eine sehr viel höhere demokratische Legitimation - das ist klar.
Weiter stelle ich fest, dass sehr viele möglichst viel in die Verfassung einpacken möchten, um möglichst viele Sicherungen zu haben, damit es nachher nicht leichtfertig wieder abgeändert werden könnte. Rein sachlich gesehen würde ich sagen, man könnte es durchaus auf Gesetzesstufe regeln. Ich spüre aber, dass eine Verankerung in der Verfassung hier sehr vielen eine Brücke bauen könnte, um auch zu dieser wichtigen Vorlage stehen zu können. Das ist der Grund, dass wir uns seitens des Bundesrates der nationalrätlichen Lösung und dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission nicht widersetzen.