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Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-18

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-18

Wortprotokoll

Es ist natürlich schon ein bewusster Akt, dass wir die Betriebszeiten im Gesetz festlegen und damit - das muss ich Ihnen eingestehen - in der Interessenabwägung bereits entscheiden, dass die Betriebszeiten der Landesflughäfen weiteren allfälligen Einschränkungen gegen Lärm übergeordnet werden. Wir werden aber nichtsdestotrotz auch dem Lärmschutz Rechnung tragen; wir sind an der Vorbereitung einer Verordnungsrevision und dem Bericht der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB). Es gibt andere Massnahmen, wie die Verlängerung der Piste, das Ostkonzept oder auch die Gebühren, mit denen wir dem Lärmschutz Rechnung tragen können. Weil der Flughafen Zürich aber schon heute eine der kürzesten Betriebszeiten weltweit hat, dürfen wir seine Betriebszeiten für dessen Funktionieren und dessen Anbindungen an die Welt nicht weiter verkürzen. Aber das ist so, es ist eine Interessenabwägung, die Sie mit Ihrem Beschluss vorwegnehmen, wenn Sie der Mehrheit entsprechend dem Antrag des Bundesrates folgen.