Schaffner Barbara · Nationalrat · 2026-06-18
Schaffner Barbara · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2026-06-18
Wortprotokoll
Ich spreche zu meinen Minderheitsanträgen betreffend Artikel 36abis sowie Artikel 37m.
Ich möchte bekannt geben, dass ich Mitglied im Vorstand des Schutzverbands der Bevölkerung rund um den Flughafen Zürich bin. Dieser Schutzverband ist keine militante Anti-Fluglärm-Organisation. Im Gegenteil: Die beteiligten Gemeinden und Städte wissen sehr genau, dass der Flughafen Zürich für die Region und für die Schweiz von grosser Bedeutung ist. Sie wissen auch, dass viele Menschen und Unternehmen von diesem Flughafen profitieren.
Gerade deshalb setzt sich der Schutzverband für Zusammenarbeit und Kooperation ein und setzt nicht auf Konfrontation. Unser Ziel ist es nicht, den Flughafen zu bekämpfen. Unser Ziel ist es, die Bevölkerung vor unnötigen Belastungen zu schützen und einen fairen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen zu gewährleisten.
Damit komme ich zu meiner Minderheit I bei Artikel 36abis. Die vorgesehene Ausweitung der sogenannten Besitzstandsgarantie von einem baulichen Besitzstand auf einen betrieblichen Bestandsschutz hat viele aufgeschreckt. Dabei ist es das eine, wenn man konkret über einen Bestandsschutz bei den Betriebszeiten diskutiert. Es ist aber etwas völlig anderes, wenn es um einen wenig definierten Begriff wie den "Betriebsumfang" geht.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch eine kürzlich veröffentlichte Studie des Forschungsinstituts Sotomo. Sie zeigt, dass eine Mehrheit der Bevölkerung die heutigen Nachtflugregelungen für angemessen befindet. Zwei ähnlich grosse Minderheiten wünschen längere oder kürzere Betriebszeiten. Auch die Bevölkerung in den Flughafenregionen steht mehrheitlich hinter dem heutigen System. Dieses Ergebnis bestätigt: Eine Festschreibung der heutigen Betriebszeiten entspricht weitgehend dem gesellschaftlichen Konsens. Die Betriebszeiten werden auch mit meiner Minderheit I geschützt.
Wie erwähnt, ist es aber etwas anderes, wenn eine gesetzliche Garantie für einen unbestimmten Betriebsumfang gegeben werden soll. Da fehlt es an der notwendigen Klarheit. Die Schweiz hat eine lange Tradition der Interessenabwägung. Gerade bei Infrastrukturvorhaben werden unterschiedliche berechtigte Anliegen gegeneinander abgewogen: wirtschaftliche Interessen, Mobilität, Umwelt- und Lärmschutz sowie die Lebensqualität der Bevölkerung. Mit der Formulierung der Mehrheit soll nun aber ein einseitiger Vorrang zugunsten der Flughäfen ins Gesetz geschrieben werden, ohne dass jemand genau weiss, was unter dem Begriff "Betriebsumfang" künftig alles verstanden werden kann. Die Folgen würden letztendlich erst Gerichte bestimmen. Ein derart unbestimmter Vorrang gehört nicht ins Gesetz - schon gar nicht unter dem Vorwand, dass es nur um eine Präzisierung gehe.
Deshalb mein Appell an die Vertreter des Flughafens und an die Befürworter dieser Bestimmung: Wenn Sie tatsächlich mehr rechtliche Sicherheit für den Betriebsumfang schaffen wollen, dann sagen Sie bitte konkret, was Sie sichern möchten. Dann können wir darüber offen diskutieren und politisch entscheiden. Mit der heute vorliegenden Formulierung ist dies nicht möglich.
Zu meiner Minderheit I bei Artikel 37m Absatz 1: Hier geht es wirklich nicht um eine materielle Änderung, sondern um eine Präzisierung. Der Minderheitsantrag übernimmt einen Teilaspekt eines früheren Antrages Farinelli. Die vorgeschlagene Formulierung entspricht dem allgemeinen Verständnis, dass die Sonderbestimmungen rund um die Flughäfen innerhalb des SIL-Perimeters gelten sollen und nicht in einem weiteren undefinierten Bereich. Das wird weder von der Verwaltung noch vom Flughafen bestritten. Wir schaffen damit keine neuen Rechte und keine neuen Pflichten. Wir sorgen lediglich dafür, dass das Gesetz klarer und präziser formuliert wird. Genau das sollte gute Gesetzgebung leisten.
Ich bitte Sie deshalb, die beiden Anträge der Minderheiten I (Schaffner) zu unterstützen. Sie dienen der Präzisierung der Gesetzgebung.