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Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2026-06-18

Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2026-06-18

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen der Grünen Fraktion und bitte Sie, bei der Beratung dieses Blockes mehrere Minderheitsanträge zu unterstützen. Sie verfolgen das gemeinsame Ziel, das notwendige Gleichgewicht der Interessen der Luftfahrt einerseits sowie des Schutzes der Bevölkerung, der Umwelt, der Kantone und der Gemeinden andererseits zu wahren.

Bei Artikel 36abis beantragen wir die Unterstützung der Minderheit II (Klopfenstein Broggini), die das geltende Recht beibehalten will. Der Mehrheitsantrag geht deutlich über die Sicherung des heute bestehenden Rechtszustandes hinaus. Neu sollen ausdrücklich die Betriebszeiten und der Betriebsumfang der Landesflughäfen geschützt werden. Damit droht eine Verschiebung des Gleichgewichtes zugunsten der Luftfahrt. Künftig könnte der Eindruck entstehen, dass den Interessen der Flughäfen ein höheres Gewicht zukommt als anderen verfassungsrechtlich geschützten Anliegen. Wir dürfen aber die Menschen nicht vergessen, die unter Fluglärm leiden; wir dürfen die gesundheitlichen Folgen von Lärm und Luftverschmutzung nicht ausblenden; wir dürfen die Anliegen der betroffenen Gemeinden und Kantone nicht schwächen. Zudem müssen wir die Auswirkungen des Luftverkehrs auf Klima- und Treibhausgasemissionen im Blick behalten. Die Minderheit II (Klopfenstein Broggini) gewährleistet weiterhin eine echte Interessenabwägung zwischen Luftfahrt, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Raumplanung. Sie ist deshalb die rechtlich sauberste und ausgewogenste Lösung. Falls dieser Minderheitsantrag keine Mehrheit findet, stellt der Minderheitsantrag I (Schaffner) zumindest eine Verbesserung gegenüber dem Mehrheitsantrag dar. Insbesondere verzichtet er auf den problematischen Begriff des Betriebsumfanges, der erhebliche Rechtsunsicherheiten schaffen würde.

Bei Artikel 36abis0 bitten wir Sie, die Minderheit Roth David zu unterstützen. Auch sie trägt dazu bei, dass die notwendige Interessenabwägung nicht zugunsten einer einzelnen Branche ausgehebelt wird. Die Luftfahrt braucht Planungssicherheit, aber sie darf keinen gesetzlichen Vorrang gegenüber den legitimen Anliegen der Bevölkerung haben. Dieser Antrag setzt das Verursacherinnenprinzip in bescheidener, aber notwendiger Weise um. Noch immer werden Teile der Kosten für die Flugsicherung an den Landesflughäfen durch die Allgemeinheit getragen. Es ist sachgerecht, dass die Branche einen grösseren Anteil dieser Kosten übernimmt. Gleichzeitig würden dadurch Mittel frei, die für Regionalflugplätze oder für die Förderung erneuerbarer und synthetischer Treibstoffe eingesetzt werden könnten. Gerade wenn wir die Dekarbonisierung des Luftverkehrs ernst nehmen, müssen wir solche Prioritäten setzen.

Bei Artikel 36 lehnen wir die Minderheit Jauslin ab. Die Wiedereinführung einer Förderung für Ausbildungsflugplätze trägt derzeit nichts zur Reduktion der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs bei. Solange die entsprechenden Flugzeuge weitgehend mit fossilen Treibstoffen betrieben werden, setzt diese Bestimmung die falschen Anreize.

Bei Artikel 37m bitten wir Sie, die Minderheit II (Klopfenstein Broggini) zu unterstützen. Diese Minderheit bewahrt die kantonalen Zuständigkeiten für Nebenanlagen von Flugplätzen und sichert die Mitwirkung des BAZL. Sie respektiert unseren Föderalismus und gewährleistet, dass Kantone und Gemeinden weiterhin mitreden können, wenn Vorhaben erhebliche Auswirkungen auf ihr Gebiet haben.

Auch bei den Artikeln 37nbis und 37o sprechen wir uns gegen den Mehrheitsantrag aus. Gemeinden, Kantone und betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer müssen ihre Mitwirkungsrechte dann ausüben können, wenn die entscheidrelevanten Informationen tatsächlich vorliegen. Werden Beschwerdemöglichkeiten in frühe Verfahrensschritte verlagert, besteht die Gefahr, dass demokratische Mitwirkungsrechte geschwächt und Verfahren verkompliziert werden. Wer von den Auswirkungen eines Flughafenprojektes betroffen ist, muss wirksam und nicht nur formell mitwirken können.

Wie mein Kollege Michael Töngi bereits ausgeführt hat, schliessen wir uns bei Artikel 51 der Minderheit Töngi an. Für eine gesetzliche Förderung von Ultraleichtflugzeugen besteht kein überzeugender ökologischer Nutzen. Solange diese Flugzeuge überwiegend mit fossilen Treibstoffen betrieben werden, gibt es keinen Grund, ihnen eine besondere Förderung einzuräumen.

Der rote Faden all dieser Minderheitsanträge ist einfach: Wir wollen das Gleichgewicht bewahren. Die Luftfahrt ist für die Schweiz wichtig, aber sie darf nicht auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung, der Rechte von Kantonen und Gemeinden, der Steuerzahlenden oder der Klimaziele unseres Landes privilegiert werden.