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Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-18

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-18

Wortprotokoll

Die Motion fordert, dass der Bundesrat bei den Schweizer Domains ".ch" und ".swiss" tätig wird. Der Bundesrat hat das von Anfang an als wichtig erachtet und deshalb die Motion unterstützt. Ich denke, mit ".ch" und ".swiss" vertritt man eine werthaltige Domain und sollte keinen Missbrauch betreiben. Erstens sollen Domains mit ".ch" künftig nur an eindeutig per Pass oder ID respektive Handelsregisterauszug identifizierte natürliche oder juristische Personen vergeben werden. Zweitens sollen künftig nicht nur Phishing oder Malware, sondern auch andere Missbrauchsfälle eine technische und administrative Domainblockierung durch die Behörden ermöglichen.

Ihr Rat hat der Motion in der Frühjahrssession des letzten Jahres zugestimmt. Der Ständerat hat die Motion in der Frühjahrssession 2026 abgeändert. Er hat gestützt auf den einstimmigen Antrag seiner Kommission entschieden, auf die Forderung nach Identifizierungspflichten zu verzichten. Der Ständerat war der Ansicht, dass weitere Identifizierungspflichten unverhältnismässig wären. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission Ihres Rates will die Motion in ihrem ursprünglichen Wortlaut annehmen. Schweizerische Domains sollen also künftig nur an eindeutig identifizierte natürliche oder juristische Personen vergeben werden können.

Vorab kann ich Ihnen mitteilen, dass der Bundesrat am 27. Mai, also vor Kurzem, die Vernehmlassung zu einer Revision des Fernmeldegesetzes eröffnet hat. Die Vorlage enthält einen Vorschlag zur Ausdehnung der Blockierkompetenz auf weitere Missbrauchsfälle, also zum unumstrittenen Teil der Motion. Hier sind wir bereits in der Umsetzung. Sie können gerne die Vernehmlassung anschauen oder konsultieren.

Zum bestrittenen Teil: Der Bundesrat versteht das Bedürfnis nach möglichst grosser Sicherheit im Internet. Darum ist er bereit, auch diesen Teil umzusetzen. Es liegt an Ihnen, eine Abwägung zwischen mehr Sicherheit und einer Mehrbelastung der Unternehmen vorzunehmen, welche mit einer Identifizierungspflicht entstünde, dem Bundesrat aber verhältnismässig erscheint. Die Missbrauchsrate bei den schweizerischen Domains ist zwar tief, aber ich glaube, es ist wichtig, dass mit ".ch" oder ".swiss" kein Missbrauch betrieben wird.

Deshalb beantrage ich Ihnen namens des Bundesrates, an der ursprünglichen Version des Nationalrates festzuhalten.