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Schnyder Markus · Nationalrat · 2026-06-18

Schnyder Markus · Nationalrat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-18

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion im Rahmen der Detailberatung und möchte auf die wichtigsten Minderheiten eingehen. Ich kann es aber bereits vorwegnehmen: Wir empfehlen Ihnen, alle Minderheiten abzulehnen. Es handelt sich insgesamt um eine ausgewogene Vorlage. Einzelne Justierungen würden diese möglicherweise aus dem Gleichgewicht bringen.

Ich beginne mit der Minderheit Jauslin bei Artikel 36. Konkret will diese Absatz 3 um einen Satz ergänzen. Wir sind jedoch der Meinung, dass die Fassung der Kommissionsmehrheit ausreichend ist. Diese will, dass im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt, die Zahl und Funktion der Flugplätze definiert wird. Die Minderheit Jauslin will zudem, dass die Aus- und Weiterbildung sowie der Flugsport explizit erwähnt werden. Kollege Jauslin sagte im Votum, dass dies dem Schutz der kleinen Flugplätze diene. Das klingt zwar sympathisch, wir sind aber überzeugt, dass sein Anliegen mit der Festlegung der Funktion abgedeckt ist, und wir trauen es dem Bundesrat zu, dass er alle Interessen angemessen berücksichtigt. Das muss nicht im Gesetz festgeschrieben werden. Und wenn der Flugsport explizit erwähnt würde, dann sollte auch die kommerzielle Luftfahrt erwähnt werden. Die Ergänzung gehört nicht ins Bundesgesetz und ist daher abzulehnen.

Zur Minderheit Roth David bei Artikel 36abis0 - es geht um eine Konzessionsabgabe - habe ich mich bereits im Eintretensvotum geäussert. Sie ist klar abzulehnen, es ist weder der richtige Zeitpunkt noch die richtige Plattform, um eine neue Abgabe zu diskutieren. Es handelt sich zwar formell um eine Konzessionsabgabe, die Befürworter der Minderheit wollen aber wohl eher eine neue Lenkungsabgabe einführen. Dies konnte man zumindest zwischen den Zeilen aus dem Votum von David Roth heraushören, wenn man das denn wollte. Wie ich bereits erwähnt habe, würde eine Zustimmung zu dieser Minderheit dazu führen, dass wir die Vorlage ablehnen müssen.

Bei Artikel 36abis gibt es zwei Minderheiten, die Minderheit I (Schaffner) und die Minderheit II (Klopfenstein Broggini). Die Minderheit I beschränkt die Besitzstandsgarantie auf die Betriebszeiten. Für den Betriebsumfang gäbe es keine Besitzstandsgarantie. Das könnte zu einer Gefährdung des Betriebsumfangs führen und ist deshalb insbesondere aus wirtschaftlicher Sicht gefährlich. Die Fassung der Mehrheit ist hier deutlich besser. Die Minderheit II ist entschieden abzulehnen. Sie beantragt die gänzliche Streichung der Besitzstandsgarantie für die Landesflughäfen. Auch dazu habe ich mich bereits in der Eintretensdebatte geäussert. Artikel 36abis ist wohl der Kernpunkt der Vorlage. Die Streichung gemäss Minderheit II würde dazu führen, dass wir die Vorlage ablehnen müssen.

Bei Artikel 37m zu den Nebenanlagen gibt es ebenfalls zwei Minderheiten. Die Minderheit I (Schaffner) will eine Präzisierung vornehmen. Sie ist aber gemäss Rücksprache mit dem Departement nicht nötig und kann daher abgelehnt werden. Die Minderheit II (Klopfenstein Broggini) will die geltende Formulierung beibehalten. Die neue Formulierung schafft aber Klarheit und erhöht die Sicherheit durch einen stärkeren Einbezug des BAZL. Das ist zu begrüssen, ich bitte Sie deshalb auch hier, der Mehrheit zu folgen.

Bei Artikel 40b Absatz 4 gibt es wiederum eine Minderheit Roth David. Der Entwurf sieht als Neuerung vor, dass einzelne Flugsicherungsdienstleistungen übertragen werden dürfen. Die Bestimmung wird seitens Skyguide explizit begrüsst. Eine Übertragung solcher Dienstleistungen steht unter dem Vorbehalt klarer und restriktiver Bestimmungen. Ich bitte Sie auch hier, der Mehrheit zu folgen.

Bei Artikel 51 Absatz 2bis geht es um die Zulassung von Ultraleichtflugzeugen, das sind Flugzeuge mit einer Startmasse von unter 600 Kilogramm. Sie haben in den letzten Jahren eine grosse Entwicklung erfahren und sind vielfach deutlich ökologischer als schwerere Flugzeuge. Eine künftige Zulassung ist deshalb sehr sinnvoll. Ich bitte Sie, die Minderheit Töngi abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.

Auf die restlichen Minderheiten gehe ich nicht einzeln ein. Sie beziehen sich insbesondere auf die Just Culture und auf die Nutzung von biometrischen Personendaten. Insbesondere bei der Just Culture ist Augenmass wichtig. Sie soll zur Steigerung der Sicherheit beitragen, aber zugleich nicht dazu verleiten, fahrlässig zu handeln, wenn keine Sanktionen zu erwarten sind. Bei der Nutzung biometrischer Personendaten ist auf das Datenschutzgesetz zu verweisen, welches jederzeit gewahrt werden muss. Die Vorlage ist auch in diesen Punkten ausgewogen. Ich bitte Sie, überall den Mehrheiten zu folgen und somit zu einer ausgewogenen Vorlage zu verhelfen. Vielen Dank für die Zustimmung.