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Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2026-06-18

Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2026-06-18

Wortprotokoll

Wir alle wissen: Wer bei Polizei, Feuerwehr, Sanität oder Zoll Dienst leistet, übernimmt grosse Verantwortung. Oft zählt im Einsatz jede Minute, manchmal sogar jede Sekunde. Die Angehörigen unserer Blaulichtorganisationen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit unserer Bevölkerung. Dafür verdienen sie unseren Respekt und unsere Anerkennung. Gerade weil ihre Aufgabe so wichtig ist, müssen wir aber darauf achten, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen ausgewogen bleiben und sowohl den Bedürfnissen der Einsatzkräfte als auch den Anforderungen der Verkehrssicherheit gerecht werden.

Die Motion verlangt, dass Führerinnen und Führer von Blaulichtfahrzeugen auf Dienst- oder dringlichen Fahrten administrativ nicht stärker als strafrechtlich sanktioniert werden dürfen. Das Anliegen dahinter ist nachvollziehbar. Niemand möchte, dass Einsatzkräfte für die Erfüllung ihres Auftrags unangemessen belastet werden. Die vorgeschlagene Lösung überzeugt jedoch nicht.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Er tut dies nicht, weil er die besonderen Herausforderungen von Einsatzfahrten verkennt. Im Gegenteil, er anerkennt ausdrücklich, dass Einsatzkräfte häufig unter hohem Zeitdruck schwierige Entscheidungen treffen müssen. Dennoch kommt er zum Schluss, dass die geltende Ordnung beibehalten werden sollte.

Das Administrativrecht dient dem Schutz der Verkehrssicherheit. Es soll verhindern, dass gefährliche Situationen entstehen, und Risiken für alle Verkehrsteilnehmenden minimieren. Ein Führerausweisentzug oder eine andere administrative Massnahme ist deshalb keine zusätzliche Strafe, sondern ein eigenständiges Instrument zum Schutz der Allgemeinheit.

Genau deshalb ist es problematisch, die administrativen Massnahmen automatisch an das strafrechtliche Ergebnis zu koppeln. Wer dies tut, vermischt zwei Systeme, die bewusst unterschiedliche Funktionen haben. Die Motion würde den Handlungsspielraum der zuständigen Behörden einschränken. Sie würde dazu führen, dass selbst dort, wo aus Sicht der Verkehrssicherheit Handlungsbedarf besteht, administrative Massnahmen nicht mehr im erforderlichen Umfang möglich wären. Dabei dürfen wir eines nicht vergessen: Auch ein Blaulichtfahrzeug bewegt sich nicht im luftleeren Raum. Es fährt auf denselben Strassen wie Familien, Velofahrerinnen und Velofahrer, Fussgängerinnen und Fussgänger und andere Verkehrsteilnehmende. Gerade weil Einsatzfahrten mit erhöhten Geschwindigkeiten und besonderen Risiken verbunden sind, braucht es wirksame Instrumente zur Wahrung der Verkehrssicherheit.

Schon heute geniessen Führerinnen und Führer von Blaulichtfahrzeugen weitreichende Sonderrechte. Das Strassenverkehrsrecht erlaubt ihnen, in dringlichen Einsätzen von Verkehrsregeln abzuweichen. Diese Ausnahmen sind bewusst vorgesehen, damit sie ihren Auftrag erfüllen können. Wer schon in der letzten Legislatur im Rat war, weiss, dass das Strassenverkehrsgesetz - wir haben es vorhin von den Kommissionssprechenden gehört - gerade erst in der letzten Legislatur angepasst wurde. Das Parlament hat die Anliegen der Blaulichtorganisationen bereits aufgenommen und den rechtlichen Rahmen entsprechend weiterentwickelt. Der Gesetzgeber hat die besonderen Anforderungen von Einsatzfahrten somit erst kürzlich berücksichtigt. Umso mehr stellt sich die Frage, ob bereits heute erneut in dieses sorgfältig austarierte System eingegriffen werden soll.

Diesen Sonderrechten steht eine besondere Verantwortung gegenüber. Das Gesetz verlangt ausdrücklich die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt. Dieser Grundsatz ist zentral. Er sorgt dafür, dass die notwendige Flexibilität im Einsatz nicht zulasten der Sicherheit geht. Der Bundesrat weist deshalb in seiner Begründung zu Recht darauf hin, dass eine weitergehende Privilegierung sorgfältig geprüft werden müsste. Die Motion geht jedoch deutlich weiter. Sie würde das bestehende Gleichgewicht verschieben, ohne dass nachgewiesen wäre, dass heute ein systematisches Problem besteht.

Es geht bei dieser Vorlage nicht um die Frage, ob wir unsere Einsatzkräfte unterstützen wollen; selbstverständlich tun wir das. Es geht vielmehr um die Frage, ob wir ein bewährtes System verändern sollen, das einen vernünftigen Ausgleich schafft zwischen der notwendigen Handlungsfreiheit bei dringlichen Einsätzen und dem Schutz der Verkehrsteilnehmenden. Der Bundesrat kommt nach Prüfung dieser Frage zum Schluss, dass eine solche Änderung nicht angezeigt ist. Diese Einschätzung überzeugt.

Im Interesse der Verkehrssicherheit, der Rechtsklarheit und einer sachgerechten Trennung zwischen Straf- und Administrativrecht bitte ich Sie deshalb, die Motion abzulehnen und dem Bundesrat zu folgen.