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Schaffner Barbara · Nationalrat · 2026-06-18

Schaffner Barbara · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2026-06-18

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen der Kommissionsminderheit und weise Sie vorab auf meine Interessenbindung hin: Ich bin Vorstandsmitglied des Schweizerischen Verbandes der Telekommunikation (Asut).

Die Minderheit Ihrer Kommission, die Minderheit Schaffner, will den Missbrauch von Schweizer Domains genauso verhindern wie die Mehrheit. Wir sind uns in diesem Ziel einig und möchten auf keinen Fall der Cyberkriminalität in die Hände spielen. Wir sprechen heute über die dritte von drei eng verwandten Motionen; der Kommissionssprecher hat es Ihnen bereits erklärt. Diese drei Motionen stellen sich gegen Telefon- und Internetbetrug. Zwei davon waren unbestritten und wurden an den Bundesrat überwiesen. Sie verpflichten die Anbieter zu aktiven technischen Massnahmen gegen Call-ID-Spoofing und bekämpfen Missbrauch bei der Vergabe von Telefonnummern. Beide Vorstösse setzen dort an, wo der Betrug tatsächlich stattfindet - das geht von Missbrauch bis hin zu Nachlässigkeit -, aber nicht bei der Mehrheit der rechtmässigen Nutzerinnen und Nutzer.

Die Motion Götte hingegen hat zwei Komponenten. Die erste, die Ausweitung der behördlichen Blockierkompetenzen auf andere Missbrauchsformen als Phishing oder Malware, ist sinnvoll und unbestritten; der Bundesrat hat sie im Rahmen der laufenden FMG-Revision bereits aufgenommen. Dabei möchte ich noch eine Klammerbemerkung anbringen: Es ist anzumerken, dass die Behörden nur Handlungsmöglichkeiten bei .ch- und .swiss-Domains haben. Der allergrösste Teil der gemeldeten Phishing-Fälle geht aber von anderen Domains aus. Von rund 20 000 gemeldeten Phishing-Sites hatten nur 140 eine .ch-Domain. Wir sprechen hier also von einer sehr kleinen Zahl.

Deshalb ist die Minderheit Ihrer Kommission auch der Meinung, dass die zweite Forderung über das Ziel hinausschiesst. Hier geht es um eine generelle Ausweispflicht für sämtliche Registrierende von .ch- und .swiss-Domains. Jeder Teenager, der im Rahmen eines Schulprojekts eine Website erstellen will, muss sich dann eindeutig identifizieren. Das bedeutet ein persönliches Vorsprechen oder eine E-ID - wenn wir sie denn einmal haben -, und das für rund 310 000 Neuregistrierungen pro Jahr. Das ist unverhältnismässig, und es ist auch unnötig. Denn schon heute prüfen die Registrare die Identität der Antragstellenden gemäss der Verordnung über Internet-Domains. Bei .swiss-Domains verifiziert das BAKOM zusätzlich den Schweiz-Bezug. Sowohl Switch wie auch das BAKOM haben bei Verdachtsfällen die Möglichkeit, vertieft nachzufragen, und das machen sie auch.

Der Bundesrat selbst hält in seinem Bericht zum Postulat Müller-Altermatt fest, dass die bestehenden rechtlichen Grundlagen ausreichen, um bei konsequenter Anwendung rasch und wirksam zu reagieren. Wer trotzdem einen klassischen Swiss Finish einfordert, mit einer Identifikationspflicht ohne Anlass, schafft mehr Bürokratie für Verwaltung, Registrare und Bevölkerung ohne nachweislichen Sicherheitsgewinn.

Auch die EU setzt in ihrer NIS2-Richtlinie auf einen risikobasierten Ansatz, mit einer Identifikation nur bei konkretem Anlass, nicht aber flächendeckend. Da bin ich im Vergleich zum Kollegen von der Mehrheit wohl anderer Meinung.

Ein Schweizer Alleingang in die Gegenrichtung würde die Domain-Vergabe genau dort verlangsamen, wo Tempo zählt, nämlich bei Firmengründungen, Rebrandings und Produktlancierungen, und damit die digitale Präsenz der Schweiz schwächen, statt sie zu stärken.

Diese Einschätzung teilen nicht nur der Ständerat, der die Motion einstimmig entsprechend angepasst hat, und der Bundesrat, der sich dieser Änderung angeschlossen hat. Auch eine breite Allianz aus Wirtschaft und Konsumentenschutz - sie reicht von der Swico, der Economiesuisse und dem Schweizerischen Gewerbeverband über die Asut, die Swiss Start-up Association bis zum Schweizerischen Konsumentenforum - unterstützt diese Position.

Die Minderheit der Kommission beantragt Ihnen deshalb, der Fassung des Ständerates zuzustimmen. Damit nehmen wir das berechtigte Kernanliegen der Motion auf - griffigere Blockierkompetenzen gegen Domain-Missbrauch -, ohne neue, unverhältnismässige Hürden für Hunderttausende rechtschaffene Nutzerinnen und Nutzer zu schaffen.

Bitte schiessen Sie nicht mit Kanonen auf Spatzen, sondern stimmen Sie dem Minderheitsantrag zu.