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Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-09-16

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-16

Wortprotokoll

Ich darf mit Befriedigung feststellen, dass weder ein Minderheitsantrag noch ein Einzelantrag gestellt wurde und man deshalb eigentlich auf eine Wortmeldung verzichten könnte. Angesichts der Bedeutung dieser Bestimmung für die Geberkantone gestatte ich mir jedoch, eine Ausnahme zu machen.

Ich habe schon in meinem vorherigen Votum erklärt, dass für die Geberkantone diejenige Richtung, welche vom Ständerat eingeschlagen worden ist, eine mögliche Lösung weist und als Minimum dessen, was akzeptiert werden kann, angesehen wurde. Ich habe nun festgestellt, dass die Entscheidung des Nationalrates, die Obergrenze bei 100 Prozent zu belassen, wieder zu einer Umkehr der Stimmung geführt hat. Ich glaube, dass es im Interesse des Finanzausgleiches notwendig ist, den Geberkantonen eine Obergrenze zuzugestehen, die als realistisch und vernünftig beurteilt werden kann. An die Adresse des Nationalrates gesagt, meine ich: Wenn der von uns unterbreitete Kompromissvorschlag nicht akzeptiert würde, könnte der NFA in die Nähe der Gefahr des Scheiterns gebracht werden. Warum das?

Für die Geberkantone sind die resultierenden Beträge, die sie mehr einbezahlen müssen, hoch. Zwar spielt die Höhe des Beitrages eine bedeutende Rolle, aber noch viel wichtiger für die Kantone ist die Position, dass sie eine gewisse Stabilität und eine gewisse Planbarkeit bezüglich ihrer steuerlichen Situation erhalten. Gerade bei Kantonen, an denen ausländische Firmen interessiert sind, spielt die Stabilität der Schweiz und damit auch die Aussage, dass in steuerlicher Hinsicht eine gewisse Stabilität gewährleistet werden kann, eine grosse Rolle. Wäre es nun so, dass dem Beschluss des Nationalrates gefolgt würde, hiesse dies, dass potenziell eine Situation bestünde, welche den Geberkantonen Zusatzleistungen von 500 Millionen Franken abverlangte. Potenziellen Interessenten für eine Sitznahme in der Schweiz zu erklären, dass gegebenenfalls in drei oder vier Jahren mit Steuererhöhungen in dem und dem Umfang gerechnet werden muss, könnte zum Entscheid führen, dass solche Firmen andere Länder bevorzugen.

In dieser Hinsicht lässt der Aspekt von Planbarkeit und Stabilität - bezogen auf mögliche Aussagen gegenüber Grossunternehmungen des Auslandes -, an der auch die Schweiz als Ganzes interessiert ist, es mir als richtig erscheinen, dass man erstens eine solche Obergrenze setzt und dass zweitens eine solche Obergrenze in Relation zum Ausgangspunkt nicht dazu zwingt, anderen Leuten sagen zu müssen, dass da enorme Sprünge zu erwarten sind, sondern dass man - wem auch immer - glaubhaft zum Ausdruck bringen kann: Die Steuern werden zwar anfänglich steigen, aber ihr könnt damit rechnen, dass eine gewisse Stabilität in Zukunft wieder besteht. Das ist ein wesentliches Element für die Entschlussfassung von Firmen, die sich in der Schweiz domizilieren wollen.

Wir in der Schweiz sind auf solche Firmen angewiesen, weil ein nicht unerheblicher Teil unseres Wohlstandes dadurch zu erklären ist, dass wertschöpfungsintensivste Firmen bei uns Wohnsitz nehmen. Deshalb nochmals: Mit Befriedigung nehme ich davon Kenntnis, dass keine Anträge, weder von einer Minderheit noch von Ratsmitgliedern, gestellt sind.

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