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Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-18

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-18

Wortprotokoll

Das Postulat Tuosto verlangt vom Bundesrat, einen Bericht über die verbesserte Nutzung von Synergien zwischen Poststellen, Gemeindeverwaltungen und lokalen Dienstleistern zu erstellen. Es soll geprüft werden, ob Postdienste und andere Leistungen im öffentlichen Interesse in gemeinsam genutzten Räumlichkeiten angeboten werden können, bevor Poststellen geschlossen werden.

Die Schweizerische Post erbringt die postalischen Grundversorgungsleistungen eigenwirtschaftlich. Das gilt auch für den Infrastrukturauftrag, den sie mit ihrem flächendeckenden Filialnetz erfüllt. Die Post ist innerhalb des gesetzlichen Rahmens bei der Ausgestaltung des Netzes grundsätzlich frei. Das ist nicht nur nötig, damit die Kosten auf einem tragbaren Niveau bleiben; wichtig ist auch, dass die Post ihr Netz auf die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden ausrichten kann. Wie die Post den Infrastrukturauftrag konkret erfüllt, ob mit Poststellen, Agenturen oder Hausservice, ist ein unternehmerischer Entscheid.

Die Post hat mit der Strategie "Post von morgen" ihr Netz für Dritte geöffnet. Sie arbeitet seit 2021 daran, wie es das Postulat fordert, ihre Poststellen als Dienstleistungszentren zu etablieren. Als Partnerinnen konnte die Post bisher vor allem Banken, Krankenkassen und Versicherungen gewinnen. Das Angebot richtet sich aber auch, wie die Postulantin das möchte, an Gemeinden und Kantone. Eine Zusammenarbeit zwischen der Post und den Gemeinden kommt nur zustande, wenn beide Seiten Interesse daran haben. Das ist offenbar selten der Fall. Das dürfte nicht an mangelnder Kooperationsbereitschaft liegen. Es hat sich vielmehr gezeigt, dass die Synergien in der Praxis nicht so gross sind, wie man auf den ersten Blick vermuten würde, beziehungsweise sind sie eben bei anderen Dienstleistungsanbietern grösser.

Der Bundesrat begrüsst es, wenn die Post und die Gemeinden gemeinsam nach Wegen suchen, um Poststellen zu erhalten. Die Gemeinden können jedoch am besten beurteilen, ob und welche Kosten sie dafür zu tragen bereit sind. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat einen zusätzlichen Bericht als nicht notwendig und beantragt deshalb das Postulat zur Ablehnung.