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David Eugen · Ständerat · 2000-03-22

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-22

Wortprotokoll

Diese Bestimmung hat auch zentrale Bedeutung für die weitere Entwicklung des Sozialversicherungsrechtes, vor allem was den Leistungsumfang angeht.

Es ist bis jetzt so, dass der Bundesrat diese Höchstbeträge festsetzt, und zwar mit einem gewissen Automatismus. Wir haben erlebt, dass dieser Automatismus dazu führt, dass Kosten und Einnahmen der Sozialversicherungen auseinander driften. Daher, das möchte ich hier einbringen, habe ich Mühe mit dieser Kompetenzdelegation an den Bundesrat.

Ich verstehe, dass man das unter altem Recht so gelöst hat. Heute wäre aber die Verordnung der Bundesversammlung das zweckmässige Instrument, um diese Höchstbeträge festzulegen. Diese Höchstbeträge beeinflussen nachher die Entwicklung der Sozialversicherungsleistungen massgebend.

Ich möchte den Kommissionsreferenten anfragen, weshalb man diese Lösung nicht in Betracht gezogen hat.

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