Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-18
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-18
Wortprotokoll
Das Postulat verlangt vom Bundesrat eine Bilanz zur 2004 erfolgten vollständigen Liberalisierung des Paketmarktes. Dabei soll die Wiedereinführung eines Paketmonopols geprüft werden. Der Einfluss der Liberalisierung soll in verschiedenen Punkten beleuchtet werden.
Vor gut zwanzig Jahren wurde der Paketmarkt in der Schweiz vollständig liberalisiert. Der Bundesrat ist nach wie vor überzeugt, dass dieser Schritt richtig war. Bevölkerung und Unternehmen haben aus Sicht des Bundesrates von der Öffnung profitiert. Das Angebot ist vielfältiger geworden. Der Wettbewerbsdruck hat zu einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis geführt und Innovationen begünstigt. Die Empfängerinnen und Empfänger können heute die Zustellung von Paketen digital verfolgen und steuern. Wer ein Paket aufgeben will, muss nicht mehr zwingend eine Poststelle aufsuchen. Je nach Anbieterin ist das auch an der Haustür, in einem Tankstellenshop oder bei einem Automaten möglich.
Konkurrenz ist für jedes Unternehmen natürlich unangenehm. Sie zwingt einen dazu, kundenfreundlicher, innovativer und effizienter zu werden. Ich denke, das ist der Post hier gelungen. Die Post hat nach wie vor einen hohen Marktanteil bei den Paketen - über 75 Prozent -, dies aber natürlich dank eines wachsenden Marktes bei den Paketen und im Unterschied zum Briefmarkt, den wir bis mindestens 50 Gramm nicht öffnen wollen, weil hier eigentlich keine zusätzlichen Marktpotenziale gesehen werden.
Natürlich würde ein Paketmonopol der Post das Leben erleichtern, aber wahrscheinlich wäre dann der Preis für Konsumentinnen und Konsumenten wieder höher; das gilt auch für die privaten Anbieter. Diese haben in den letzten zwanzig Jahren viel Geld in den Aufbau des Paketgeschäftes investiert. Es wäre ihnen gegenüber ein wohl fataler Entscheid, hier wieder ein Monopol einzuführen.
Das Postulat fordert, dass in einem Bericht eine Bilanz zur Öffnung des Paketmarkts gezogen wird. Wir meinen, das ist mehrfach geschehen, auch wenn es einige Jahre her ist. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme die Berichte - Sie haben sie auch erwähnt, Frau Nationalrätin Schlatter - aufgeführt. Ein weiterer Bericht würde aus Sicht des Bundesrates nicht zu zusätzlichen Erkenntnissen führen. Der Bundesrat sieht vor, demnächst die Vernehmlassung zum neuen Postgesetz und zum Postorganisationsgesetz vorzunehmen. Es besteht vielleicht da die Möglichkeit, Ihre Interessen nochmals einzubringen.
Der Bundesrat bittet Sie, hier nicht noch die Forderung nach einem zusätzlichen Bericht zu unterstützen und das Postulat abzulehnen.