Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-18
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-18
Wortprotokoll
Die Motion Suter verlangt die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Lärmradargeräten. Fahrzeuge, die übermässigen Lärm verursachen, sollen mit Lärmblitzern erfasst und gebüsst werden. Das ASTRA und das BAFU haben in Erfüllung der Motion 20.4339 der UREK-N, "Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren", einen Bericht zu Lärmblitzern erarbeitet. Dieser wurde vom Bundesrat Ende des letzten Jahres zur Kenntnis genommen.
Der Bericht prüfte mehrere Varianten in Bezug auf die technische und rechtliche Machbarkeit. Als Ergebnis wird der Einsatz von Lärmdisplays, wie wir das auch von Geschwindigkeitsbegrenzungen kennen, empfohlen. Ich glaube, das hat auch seine Wirkung, ohne dass es gerade Strafbestimmungen braucht. Weitere geprüfte Varianten wurden aus juristischen und technischen Gründen verworfen.
Geräuschmessungen sind in der Praxis deutlich anspruchsvoller als Geschwindigkeitsmessungen. Die getestete Technologie, beispielsweise im Testversuch in Genf und Basel-Landschaft, erlaubt derzeit keine eindeutige Identifikation des verursachenden Fahrzeuges. Beim Versuch im Baselbiet hat eine Plausibilitätskontrolle beispielsweise ergeben, dass Flugzeuggeräusche wohl fälschlicherweise einem Velo und einem Kleinfahrzeug zugeordnet wurden. Ob das Gerät die einzelnen Schallquellen richtig zuordnet und korrekt beziffert, konnte mit dem Versuchsaufbau nicht abschliessend überprüft werden. Die Ergebnisse der beiden Pilotversuche Genf und Röschenz sind selbstverständlich in diesen Bericht eingeflossen.
Nach der geltenden Strassenverkehrsgesetzgebung ist jeder vermeidbare Strassenlärm zu vermeiden. Da haben wir keine Differenz. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024, Sie wissen es, Frau Nationalrätin Suter, die Anpassung mehrerer Rechtsgrundlagen beschlossen, um übermässigen Fahrzeuglärm einfacher und wirksam sanktionieren zu können. So wird das Erzeugen von unnötigem Lärm mit Auspuffanlagen explizit verboten - klar, eine Polizeikraft vor Ort muss das auch erkennen. Sogenanntes Posen wäre da also sicher ahndbar. Auch wurden die bestehenden Sanktionen verschärft, indem verschiedene Bussenbeträge erhöht wurden.
Fahrzeugführende können gebüsst werden, wenn sie vermeidbaren Lärm erzeugen. Es handelt sich um Übertretungstatbestände, welche mit einer Busse von bis zu 10 000 Franken bestraft werden können. Zudem sind lärmsteigernde Eingriffe am Fahrzeug und an dessen Bauteilen untersagt. Hier ist also schon einiges in diese Richtung gegangen. Die Schweiz beteiligt sich zudem an der Anpassung der bestehenden UN-Regelungen zur Verschärfung der Lärmgrenzwerte von Fahrzeugen. Dadurch unterliegen neue Fahrzeuge strengeren Zulassungsvorschriften in Bezug auf die Grenzwerte.
Dem Bundesrat ist die Bekämpfung von vermeidbarem Lärm ein wichtiges Anliegen. Bei der Anwendung von Lärmblitzern gibt es jedoch technologische Schranken. Man sieht im Unterschied zur Geschwindigkeit auch nicht, wie viel Lärm man erzeugt, man hat keinen Radar im Auto. Man kann das also auch nicht abschätzen. Aber wie gesagt: Wer bewusst und fahrlässig Lärm erzeugt, kann von den Polizeikräften geahndet werden. Wir haben aber in dem Sinn im Moment keine Möglichkeit, Lärmblitzern die nötige Grundlage zu geben, und bitten Sie entsprechend, die Motion abzulehnen.