Hässig Patrick · Nationalrat · 2026-06-18
Hässig Patrick · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2026-06-18
Wortprotokoll
Wie ich Ihnen in der Differenzbereinigung bei der Finanzierungsvorlage zur 13. AHV-Rente angekündigt habe, behandeln wir nun die erwähnte Kommissionsmotion zur Zuweisung der durch die 13. AHV-Rente generierten Steuermehreinnahmen bei den Kantonen und Gemeinden an die AHV.
Worum geht es genau? Wie Sie wissen, wird in diesem Dezember das erste Mal die 13. AHV-Rente ausbezahlt, und dies führt bei den Bezügerinnen und Bezügern zu höheren steuerbaren Einkommen. Daraus entstehen wiederum Steuermehreinnahmen, nicht nur beim Bund, sondern auch bei den Kantonen und Gemeinden. Diese können auf Gemeinde- und Kantonsebene mit jährlichen Mehreinnahmen in der Grössenordnung von 600 Millionen Franken rechnen. Gleichzeitig trägt der Bund über seinen gesetzlichen AHV-Bundesanteil von 20,2 Prozent einen erheblichen Teil der Mehrkosten der 13. AHV-Rente. Es entsteht damit eine strukturelle Asymmetrie. Der Bund trägt die Mehrausgaben, während Kantone und Gemeinden von Steuermehreinnahmen profitieren, ohne sich an der Finanzierung der 13. AHV-Rente zu beteiligen.
Genau hier setzt die Motion an. Sie will den Bundesrat beauftragen, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass die durch die Einführung der 13. AHV-Rente entstehenden Steuermehreinnahmen bei Kantonen und Gemeinden dem Bund zufliessen. Dieser soll die Mittel dann direkt an die AHV weiterleiten. Die einfachste und technisch sauberste Lösung dafür ist eine Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer im Umfang der geschätzten Mehreinnahmen, verbunden mit einer zweckgebundenen Zuführung dieser Mittel an die AHV. Laut Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung müsste dafür der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von 21,2 Prozent um 2 Prozentpunkte auf 19,2 Prozent gesenkt werden. Diese Änderung könnte im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vorgenommen werden und wäre konform mit den Verfassungsgrundlagen zur direkten Bundessteuer.
Es geht der Kommissionsmehrheit bei der Motion ausdrücklich nicht darum, die Kantone wieder zu Mitfinanzierern der AHV zu machen; es geht einzig darum, dass die Einführung der 13. AHV-Rente für die Kantons- und Gemeindefinanzen budgetneutral ausfällt. Die Kommission hat dieses Anliegen bewusst nicht direkt in die laufenden Arbeiten zur Finanzierung der 13. AHV-Rente aufgenommen, weil es nicht Teil der bundesrätlichen Vorlage war und sich deshalb die Vernehmlassungsteilnehmenden dazu nicht äussern konnten. Der korrekte Weg ist darum die Kommissionsmotion.
Es gibt bei diesem Geschäft eine Minderheit Rechsteiner Thomas, die Ihnen beantragt, diese Motion abzulehnen. Auch der Bundesrat beantragt die Ablehnung. Er führt an, dass sich Gesetzesänderungen häufig positiv oder negativ auf die Einnahmen der Kantone und Gemeinden auswirken.
Die Mehrheit Ihrer Kommission teilt diese Bedenken nicht und hat diese Motion mit 13 zu 12 Stimmen angenommen. Sie hält es für folgerichtig, dass die Mehreinnahmen, die ohne Zutun der Kantone und Gemeinden allein aus der 13. AHV-Rente entstehen, der AHV zugutekommen.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie daher, diese Motion anzunehmen.