Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2026-06-18
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2026-06-18
Wortprotokoll
Die vorliegende Motion will, dass der Bund die Steuermehreinnahmen, welche durch die Einführung der 13. AHV-Rente entstehen, bei den Kantonen und Gemeinden vollständig abschöpft und diese Mittel an die AHV weiterleitet. Dazu müsste der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer herabgesetzt und die Differenz zweckgebunden der AHV zugewiesen werden.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung schätzt die Mehreinnahmen der Kantone und Gemeinden aus der 13. AHV-Rente für das Jahr 2026 auf rund 650 Millionen Franken. Bei einer vollständigen Abschöpfung dieser Bruttomehreinnahmen wäre der Kantonsanteil bei 19,3 Prozent anzusetzen; heute liegt er bei 21,2 Prozent. Mit dem gestrigen Beschluss Ihres Rates entfallen nun die Mindereinnahmen der Kantone und Gemeinden bei den Einkommenssteuern infolge höherer Lohnbeiträge. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer führt jedoch zu Mehrausgaben bei den Beschaffungen von rund 100 Millionen Franken. Berücksichtigt man diese mit, so wäre der Kantonsanteil bei voller Abschöpfung der Nettomehreinnahmen nach Ihren Beschlüssen gestern auf 19,6 Prozent festzulegen.
Der Bundesrat lehnt eine solche Mitfinanzierung der AHV durch die Kantone und Gemeinden jedoch aus grundsätzlichen Überlegungen ab. So kommt es regelmässig vor, dass sich Gesetzesänderungen auf Bundesstufe positiv oder negativ auf die Einnahmen der Kantone und Gemeinden auswirken. In aller Regel wird dabei der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer aber weder gesenkt, um Mehreinnahmen der Kantone und Gemeinden abzuschöpfen, noch erhöht, um Mindereinnahmen der Kantone und Gemeinden auszugleichen. Der Bundesrat will auch weiterhin auf eine Feinsteuerung der durch die Rechtsetzung des Bundes beeinflussten Einnahmeströme des Bundes sowie der Kantone und Gemeinden mittels entsprechender Anpassung des Kantonsanteils verzichten. Anpassungen des Kantonsanteils sollten aus Sicht des Bundesrates nur bei gross angelegten Reformen in Betracht gezogen werden, welche Bund und Kantone direkt betreffen. Sie können sich erinnern, dass dies bei der STAF-Vorlage der Fall war und man damals bei einem allfälligen Ausfall von Unternehmensgewinnsteuern einen Ausgleich schaffen wollte.
Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, die Motion abzulehnen.