Hess Lorenz · Nationalrat · 2026-06-19
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-19
Wortprotokoll
Es geht darum, die bundesrechtlichen Minimalansätze bei den Kinderzulagen auf 250 und bei den Ausbildungszulagen auf 300 Franken heraufzusetzen. Sie haben es gehört: Der Entscheid zwischen Abschreibung und Verlängerung wurde in der Kommission mit 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin gefällt, was zumindest vermuten lässt oder belegt, dass der Handlungsbedarf im Grundsatz erkannt worden ist.
Ich möchte Sie im Namen dieser hälftigen Minderheit bitten, die parlamentarische Initiative nicht abzuschreiben, sondern einer Verlängerung bis 2028 zuzustimmen. Die Gründe sind klar; zum Teil wurden sie auch schon erwähnt:
Erstens ist der Kaufkraftverlust im Verhältnis zu den unangepassten Zulagen augenscheinlich und nicht bestreitbar. Man muss wissen, dass die Sätze seit der Einführung der Familienzulagen nie angepasst wurden - im Gegensatz zu anderen ähnlichen Sätzen, die jeweils in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst werden.
Zweitens - das ist ebenfalls nicht bestreitbar - steigt die Familienarmut, und dem gilt es entgegenzuwirken.
Drittens ist zu erwähnen, dass wir mit dieser Investition auch Prävention betreiben. Man kann natürlich sagen, die knapp 360 Millionen Franken seien kein kleiner Betrag. Ich würde einmal sagen, dass dieser Betrag gut investiert ist, denn andernfalls werden Familien, die in die Armut geraten, einfach über andere Kanäle unterstützt und der Steuerzahler und die Steuerzahlerin genauso belastet. Deshalb ist das eine gute Investition.
Der Handlungsbedarf ist klar: Es gilt, die Familien zu stützen, vor allem die Familien, die in prekären finanziellen Verhältnissen unterwegs sind. Ich glaube, das ist eine Pflicht, die wir hier haben. Die Hälfte der Kommission hat das ebenfalls so beurteilt. Ich bitte Sie, dieser Hälfte zu folgen.
Noch ein paar letzte Worte zu den erwähnten Vernehmlassungsergebnissen: Es ist nicht verwunderlich, dass die Haltungen der Kantone unterschiedlich ausfallen, weil in den Kantonen unterschiedliche Verhältnisse herrschen. Genau da setzen wir an, wenn wir hier nicht abschreiben, sondern die Verlängerung machen. So können wir eine gewisse Harmonisierung realisieren, die dem Land gut anstehen würde.
Deshalb ist das mit Vorsicht zu geniessen. Anders gesagt: Gerade weil die Verhältnisse unterschiedlich sind, kann hier eine gewisse Harmonisierung herbeigeführt werden. Ich bitte Sie, hier zugunsten der Familien zu entscheiden, die parlamentarische Initiative nicht abzuschreiben und der Verlängerung der Behandlungsfrist bis 2028 zuzustimmen.