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preparatory:AB 37835

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-16

Wortprotokoll

Bei Artikel 18 Absatz 3 kommen wir zum zweiten politisch wichtigen [PAGE 766] Bereich, nämlich zum Mechanismus zur Beendigung des Härteausgleichs. Wir hatten ja beschlossen, dass der Härteausgleich zunächst über vier Jahre fest sei und sich dann jeweils um 5 Prozent pro Jahr verringere. Der Nationalrat hat sich hier bei Absatz 3 dem Bundesrat angeschlossen, der lediglich einen unbestimmten Beendigungsmechanismus vorsah. Wir haben auch hier versucht, einen Kompromiss zu finden: Beim Antrag Cornu haben wir beschlossen, die feste Dauer von vier Jahren auf acht Jahre zu erhöhen und dann um je 5 Prozent pro Jahr zurückzufahren. Ich darf Sie auch hier auf die Antwort der Konferenz der Kantonsregierungen hinweisen.

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