Frick Bruno · Ständerat · 2003-09-16
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-16
Wortprotokoll
Formell bestand nach dem Entscheid des Nationalrates keine Differenz mehr, inhaltlich aber war sie da. Warum? Mit unserem System haben wir die Prämienverbilligung so festgelegt, dass sie für Familien nicht mehr als 2 bis 10 Prozent und für Alleinstehende nicht mehr als 4 bis 12 Prozent des verfügbaren Einkommens betragen soll. Wir haben aber auch geregelt, dass Kinderprämien begünstigt werden, nämlich so, dass die Krankenkassenprämien für das zweite Kind um 50 Prozent und ab dem dritten Kind um 100 Prozent verbilligt werden.
Nun stellte sich die Frage, wie es sich bei Familien mit mittleren und höheren Einkommen verhält. Der Gesetzestext war zweideutig. Er ging eher darauf hin, dass Familien mit mittleren und höheren Einkommen von dieser Verbilligung nicht profitieren können. Wir aber vertraten die Ansicht, dass diese Verbilligung ab dem zweiten Kind auch für Familien mit höheren Einkommen gelten soll. Die Limite ist heute bei ungefähr 90 000 Franken. Es stellt sich die Frage, ob auch Familien mit höheren Einkommen von dieser Prämienverbilligung Gebrauch machen können. Die Kommissionsmehrheit ist dieser Ansicht. Wer ein Einkommen von 7000 Franken hat - 91 geteilt durch 13 gibt 7 -, ist kein Grossverdiener, sondern gehört zu jenen Personen, die ein mittleres Einkommen erzielen und wesentlich unseren Staat mittragen. Auch diese Personen sollen von dieser Verbilligung profitieren können.
Unser Entscheid ist zu einem erheblichen Teil ein familienpolitischer. An diesem möchten wir festhalten und das in der Neufassung von Artikel 65 klar regeln. Es geht also sowohl darum, Eltern mit tieferen Einkommen ab dem zweiten Kind endgültig zu begünstigen - soweit sie es nicht ohnehin bereits durch die Prämienverbilligung sind -, als aber auch, Eltern mit einem Einkommen von über 90 000 Franken zu begünstigen. Wer ein Einkommen von 90 000 bis 150 000 Franken erzielt, gehört nicht zu den reichen Grossverdienern, sondern zu jenen, die sich mit drei Kindern erheblich nach der Decke strecken müssen, um über die Runden zu kommen.
Die Kommissionsmehrheit bittet Sie aus diesen Gründen, diese familienpolitische Massnahme zu unterstützen und die Fassung der Mehrheit zu verabschieden.