Frick Bruno · Ständerat · 2003-09-16
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-16
Wortprotokoll
Die Diskussion hat deutlich gemacht, dass wir uns in einem heiklen Bereich befinden. Ich möchte einen Beitrag zur Klärung einiger Fragen leisten.
Wenn wir die heutige Regelung bestehen lassen, dann müssen in Zukunft die vollen Pflegekosten von der Krankenkasse übernommen werden. Das führt zu einem sehr grossen Kostenschub. Dessen Höhe kann nicht vorausgesagt werden, aber ein Kostenschub in der Grössenordnung von gegen 1 Milliarde Franken dürfte realistisch sein. Das führt in der Tat zu Prämienerhöhungen, denn die Mehrkosten wollen gedeckt sein. Mit der Änderung von Buchstabe abis regeln wir, dass künftig nicht die vollen Kosten zu bezahlen sind, sondern ein Beitrag an die Pflegekosten zu leisten ist. Dieser Beitrag an die Pflegekosten soll gemäss Artikel 50 Absatz 2 künftig vom Bundesrat festgelegt werden. Die Höhe des Beitrages liegt also in der Kompetenz des Bundesrates.
Was wir hier aber klar deklarieren und worüber wir uns auch in der Kommission einig sind, ist Folgendes: Die so genannte Behandlungspflege, die Akutpflege, wie es Frau Beerli expliziert hat, wird weiterhin voll bezahlt. Die Grundpflege wird mit einem Beitrag unterstützt, der ein erheblicher ist. Es ist klar die Absicht der Kommission, und ich bitte Herrn Bundespräsident Couchepin, das zu bestätigen, dass die heutigen Kostenbeiträge - im Total 1,5 Milliarden Franken, wovon für Spitex rund 300 Millionen Franken - ungefähr zu den heutigen Ansätzen erhalten bleiben. Diese politische Erklärung, Herr Bundespräsident, ist wichtig.
Nun aber macht Frau Forster eine Unterscheidung, die bisher nicht Praxis war, nämlich die Unterscheidung zwischen Kurz- und Langzeitpflege. Bevor Sie etwas ändern, braucht es gründliche Abklärungen. Wir wollen mit dieser Revision hier keine Änderung herbeiführen. Wir verbauen uns eine solche Unterscheidung nicht. Sie ist möglich, aber sie ist nicht ausgereift und muss zuerst erarbeitet werden.
Das ist die Zusammenfassung dieser gesetzlichen Änderung. Wir möchten die Revision in dieser Session abschliessen. Deshalb können wir dem Nationalrat keinen allgemeinen Auftrag zu einer vertieften Studie erteilen. Doch mit der jetzigen Bestimmung regeln wir es klar: Die heutige Kostenpraxis soll beibehalten werden, und der Bundesrat soll die Details festlegen.