Bürgi Hermann · Ständerat · 2003-09-16
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-16
Wortprotokoll
Ich habe dieser "Kommissionsberatung", die von den Kommissionsmitgliedern geführt wurde, mit Interesse zugehört. Ich muss Ihnen sagen: Mich befriedigt das Ganze nicht. Ich muss meinen sehr geschätzten Kollegen Philipp Stähelin zitieren, der gesagt hat: Wir müssen wissen, was wir wollen. Ich stelle fest, dass man in diesem Punkt nicht genau weiss, was man will - man weiss das nicht.
Es wird jetzt erklärt, dass man zwischen der Langzeitpflege und der ambulanten Grundpflege zu differenzieren habe. Das ist doch das Problem. Warum geht man jetzt als Gesetzgeber nicht hin und sagt das, was man meint? Das ist meine Frage an die Kommission. Man geht jetzt hin und sagt: Ja, der Nationalrat soll das dann nachbessern. Ich gebe diesen Wunsch selbstverständlich gerne weiter, weil ich persönlich vollends überzeugt bin, dass wir zwischen der Langzeitpflege in den Pflegeheimen und der ambulanten Grundpflege der Spitex zu differenzieren haben. Es wäre ja volkswirtschaftlich ein Unsinn, wenn wir die Spitex schwächen würden - die nachgewiesenermassen Pflegeleistungen kostengünstiger erbringt -, indem wir dort mehr Beiträge seitens der zu Pflegenden verlangen. Das kann doch nicht so sein.
Das ist hier von der Kommission auch bestätigt worden. Aber ich muss diese Kritik jetzt einfach anbringen: Warum hat man das nicht im Klartext gesagt? Ich meine, dass hier die erforderliche Klarheit durch den Gesetzgeber nicht geschaffen wurde. Es stellt sich jetzt die Frage, wie wir weiter vorgehen wollen. Ich bin dann auch daran interessiert, was Herr Bundespräsident Couchepin sagt. Aber ich bin der Meinung, dass es natürlich im Rahmen einer derart heiklen Gesetzgebung nicht genügt, einfach den Willen des Gesetzgebers zu deklamieren, sondern man sollte ihn eigentlich festschreiben.