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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2003-09-16

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-16

Wortprotokoll

Das Votum von Frau Beerli hat aufgezeigt, dass es in diesem Bereich wichtig ist, genau zu umschreiben, wovon wir sprechen. Frau Beerli, Sie haben im Gegensatz zu dem, was ich vom Präsidenten gehört habe, gesagt, dass hier nicht die Grundpflege in der Spitex, in der akuten Pflege gemeint ist, sondern nur die Grundpflege in der Langzeitpflege. Genau deshalb, Sie mögen sich vielleicht daran erinnern, habe ich bereits das letzte Mal in der Debatte ausgeführt: Wenn man einen solchen Antrag macht, dann sollte man bewusst sagen, dass ein Beitrag an die Massnahmen der Langzeitpflege in den Pflegeheimen gemeint ist. Dann müsste man in Artikel 50 - auch das habe ich Ihnen das letzte Mal so beantragt - hinzufügen, dass der Bundesrat im Weiteren festlegt, was als Langzeitpflege zu gelten hat. Hier liegt eben jetzt die Schwierigkeit.

Ich habe diesmal keinen Antrag gestellt, dies im Wissen darum, dass es schwierig ist, hier im Rat über diese Fragen zu debattieren, geht es doch um schwierige Abgrenzungen, die genaue Kenntnisse der Materie voraussetzen. Wenn wir im Gesetz "Grundpflege" festhalten, dann bin ich davon überzeugt, dass die Kassen versucht sein werden, im Bereich der Akutpflege lediglich noch einen Anteil an die Grundpflege auszurichten. Dem würde ich auch als Präsidentin des Spitex-Verbandes des Kantons St. Gallen opponieren. Denn damit müssen Spitalentlassene - das hat Frau Beerli auch betont - zu Hause im Anschluss an einen Spitalaufenthalt wesentlich an die Kosten beitragen. Ich denke, in der Akutpflege macht das keinen Sinn.

Ich habe mich bereits das letzte Mal nicht dagegen gewehrt, dass die Patientinnen und die Patienten einen Anteil an die Langzeitpflege bezahlen. Da ist eine Beitragslösung denkbar. Wenn die Beträge der Versicherer und der Patienten in Prozent der Vollkosten festgelegt werden und gleichzeitig das Gesetz über die Ergänzungsleistungen so angepasst wird, dass für die Spitex-Klienten keine Finanzierungslücken entstehen, dann könnte auch ich mich hinter eine solche Lösung stellen. Dann müsste aber auch in den kantonalen Gesetzen verankert werden, dass die nicht kassenpflichtigen Leistungen, also Hauswirtschaft und Mahlzeitendienst, von den Kantonen und/oder den Gemeinden mitfinanziert werden. Die im Rahmen des neuen Finanzausgleichs wegfallenden Bundesbeiträge müssen unbedingt kompensiert werden, sonst wird Spitex nach meiner Meinung zu einem Luxusgut. Wenn wir jetzt trotzdem auf den Antrag der Mehrheit einschwenken, dann möchte ich vor allem zuhanden des Nationalrates bitten, dass man die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Langzeitpflege einbezieht. Dort wird nämlich vorgeschlagen, dass Änderungen des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung zu berücksichtigen seien. Das müsste gleichzeitig geschehen, sonst bekommen wir grosse Probleme.

Sie sehen also, das Wort Grundpflege ist Stein des Anstosses. Wenn wir der Mehrheit zustimmen, muss der Nationalrat diese Fragen noch einmal klären. Ansonsten müsste ich sagen, dass ich dem nationalrätlichen Beschluss zustimmen würde.