Germann Hannes · Ständerat · 2003-09-17
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-17
Wortprotokoll
Es scheinen hier doch einige Unklarheiten zu bestehen. Es ist ja in der Tat auch eine ganz verzwickte Materie, und wir sehen, dass wir hier dafür, dass es eine Sparvorlage ist, eigentlich viel zu tief in die Details hineingehen; diese Einschätzung teile ich natürlich.
Vielleicht mag es für die einen verwirrend gewesen sein, dass in Absatz 2 steht: "Der Bund entschädigt die Kantone für Personen nach Absatz 1 durch eine Pauschale für ...." Meiner Meinung müsste es natürlich eine Tagespauschale sein - oder eine Wochen- oder Monatspauschale, das spielt gar keine Rolle, sonst macht die Pauschalentschädigung keinen Sinn. Andernfalls können wir ebenso gut bei dem bleiben, was der Bundesrat vorgeschlagen hat. Darum verstehe ich auch Ihre Einwände durchaus. Vielleicht muss man das herausstreichen.
Meine Meinung ist: Der Bund fällt einen Nichteintretensentscheid und hat für Leute, die keine Papiere haben, nachher keine Verantwortung mehr. Diese kommen dann in die Verantwortung der Kantone. Meines Erachtens müsste der Bund zuständig bleiben, auch finanziell zuständig bleiben, bis die Identität abgeklärt ist respektive bis die Papiere beschafft sind. Das ist die Meinung dieses Antrages - und nichts anderes.
Dann gibt es eine Win-win-Situation für Bund und Kantone. Wenn ich es jetzt ein bisschen böse zu Ende denke, muss ich sagen, jene, die die Anträge stellen, also Nichteintreten beantragen, seien die Verlierer. Aber der Bund gewinnt, er muss ja nicht mehr die hohen Sozialhilfeansätze zahlen, sondern er zahlt Nothilfe, also ist doch der Bund automatisch bei den Siegern. Wenn rasch abgeklärt wird, welche Identität jemand hat, dann ist das ja im Interesse des Bundes, weil er für diese Tage bezahlt. Aber jetzt beschafft der Bund im Prinzip die Papiere bzw. klärt die Identität ab; das können ja die Kantone nicht. Wenn der Kanton zahlt, dann ist das Interesse des Bundes nicht gleich hoch, hier rasch für klare Verhältnisse zu sorgen. Wenn hingegen, wie es Herr Inderkum gesagt hat, die Identität feststeht, dann soll die finanzielle Verantwortung sofort an den Kanton übergehen, dann fallen auch keine Pauschalen an. Dann ist es klar, dass der Kanton zuständig ist, die entsprechenden Schritte einzuleiten. So ist das System des Antrages gemeint. Er soll übrigens aus der Feder von Herrn Gerber stammen, ich habe ihn von der nationalrätlichen Kommission so übernommen.
Ich finde es einfach besser, wenn die Zuständigkeiten klar sind, auch in finanzieller Hinsicht, und dafür würde der Antrag sorgen. Aber den Paradigmawechsel, den Frau Spoerry angesprochen hat, den habe ich belassen. Das ist unschön, doch darüber muss man nachher beim Antrag Brunner Christiane diskutieren.
Aber ich finde, es geht doch nicht an, dass der Bund Leute in die Verantwortung der Kantone entlässt, deren Identität nicht geklärt ist - und zahlen müssen die Kantone, bis dann der Bund das irgendwann abgeklärt hat. Das ist für mich einfach nicht fair gegenüber den Kantonen, es tut mir Leid, dies sagen zu müssen. Ich werde darum an diesem Antrag festhalten. Wenn es irreführend ist, kann man den Begriff "Pauschale" rausstreichen, aber ich habe jetzt erklärt, wie das gemeint ist.