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Germann Hannes · Ständerat · 2003-09-17

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-17

Wortprotokoll

Ich bin froh, dass ich nach den Ausführungen von Herrn Bundesrat Villiger meinen Antrag begründen kann. Er hat mir bilateral bereits versichert, dass [PAGE 793] er mit seinem Votum eigentlich nicht auf diesen Antrag angespielt habe. Darüber war ich sehr erleichtert. Es hätte mich auch erstaunt, da ich ihn ja einmal als politisches Vorbild nebst unserem Übervater Friedrich Traugott Wahlen bezeichnet habe. Das war zwar vor ein paar Jahren, aber seither hat sich diesbezüglich nicht viel geändert.

Warum reiche ich einen Einzelantrag zu Artikel 14f ein? Die bundesrätliche Fassung ist für die Kantone und damit letztlich auch für die Gemeinden nicht akzeptabel. Die Sozialdirektoren und auch die Vertreter mehrerer Städte haben dies verschiedentlich deutlich kundgetan. Es darf nicht sein, dass sich der Bund im Asylbereich aus seiner Verantwortung stiehlt. Dabei stimme ich der Absicht des Bundesrates, den Bundeshaushalt auch im Asylbereich zu entlasten, und zwar um jährlich bis zu 77 Millionen Franken, eigentlich vorbehaltlos zu. Also Ja zur Sparmassnahme; aber die Massnahmen sollten auch dem Grundsatz "Wer zahlt, befiehlt" - ich pflege ihn jeweils umzukehren in "Wer befehlen will, soll auch zahlen" - entsprechen und zudem die gewünschte Sparwirkung erzielen.

Der Vorschlag in Artikel 14f bewirkt nur eine scheinbare Verbesserung der Situation. Der Bund zieht sich in Fällen, in denen ein Asylgesuch mit einem Nichteintretensentscheid abgewiesen wird, in Tat und Wahrheit aus der Verantwortung zurück. Mit der Unterstellung dieses Personenkreises unter das Anag entfällt im Vollzugsbereich die Verpflichtung des Bundes, Vollzugsunterstützung zu leisten. In finanzieller Hinsicht ist nun vorgesehen, dass der Bund die Ausreisekosten übernimmt und für den Vollzug der Wegweisung im Übrigen eine einmalige Pauschale von 1000 Franken an die Kantone entrichtet. Im Sozialbereich soll den Personen mit einem Nichteintretensentscheid dann nur noch die Nothilfe im Sinne von Artikel 12 der Bundesverfassung gewährt werden. Die Kantone hätten die für die Umsetzung notwendigen Massnahmen zu treffen. Die vom Bund bislang gewährte Sozialhilfe in Form von ausgerichteten Subventionen würde entfallen, und die Kantone bekämen dafür eine einmalige Pauschale von 600 Franken. Das ist weder aus der Sicht der Kantone noch aus jener von Städten und Gemeinden akzeptabel. Die Details zu diesen Zahlen hat der Kommissionspräsident bereits genannt.

Nun kann es meines Erachtens nicht angehen, dass sich der Bund nach dem raschen Nichteintretensentscheid aus der Verantwortung zurückzieht und die Personen vor einer allenfalls notwendigen Abklärung der Identität respektive der Beschaffung der Papiere den für die Ausschaffung zuständigen Kantonen allein überlässt.

Mit meinem Antrag will ich erreichen, dass der Bund bis zur Feststellung der Identität der abgewiesenen Asylsuchenden zuständig bleibt. Mit der Feststellung der Identität bzw. der Papierbeschaffung als Voraussetzung für eine Ausschaffung wechselt dann die Verantwortung zu den Kantonen. Diese erhalten für ihre Aufwendungen beim Vollzug der Wegweisung eine Pauschale, wie das im Übrigen auch beim Vorschlag des Bundesrates vorgesehen ist; es ist also im Grunde genommen nur eine kleine Änderung. Diese Lösung, wie sie eine deutliche Mehrheit der nationalrätlichen Kommission vorsieht, sorgt meines Erachtens für klare Verhältnisse, denn es gilt, klar zu definieren, wie und bis wann die Kantone durch den Bund entschädigt werden. Zudem haben auf diese Weise sowohl der Bund als auch die Kantone ein Interesse daran, das geltende Recht wirksam und zeitgerecht umzusetzen.

Es gibt also drei Gründe, meinem Antrag im Sinne der nationalrätlichen Kommission zuzustimmen:

1. Wir vermeiden damit eine Abwälzung der Kosten auf die Kantone und damit auch auf die Städte und Gemeinden. Das ist durchaus im Sinne der gesamten Vorlage; so hat man sie eigentlich ausgelegt.

2. Mit Ihrer Zustimmung zum Antrag leisten Sie einen echten Anreiz zur raschen Abklärung der Identität durch den Bund, denn er trägt in diesem Fall die Kosten für die Nothilfe bis zur Feststellung der Identität - und nicht etwa die Kantone. Wegen der Pauschalregelung haben zudem die Kantone einen Anreiz, Ausschaffungen nach Feststellung der Identität und nach Vorliegen der Papiere auch zu vollziehen, sonst geht es nämlich finanziell zulasten der Kantone, und das ist meines Erachtens ein wirklich gutes und notwendiges Anreizsystem.

3. Insgesamt eröffnet sich auf allen Ebenen ein echtes Sparpotenzial, das sich auch für den Bund im Bereich des vorgesehenen Sparzieles im Asylbereich bewegen dürfte. Der Bund macht ganz erkleckliche Einsparungen, indem er ja nicht mehr wie bis jetzt für die Sozialhilfe zahlen, sondern neu eben nur noch für die Nothilfe aufkommen muss.

In diesem Sinne bitte ich Sie: Setzen Sie auch ein Zeichen zugunsten der Kantone.