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Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-09-17

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-09-17

Wortprotokoll

Ich stelle fest, dass der Präsident immer zu kurzen Voten aufruft, bevor die Mitglieder des Bundesrates das Wort erhalten.

Ich möchte trotzdem eine Vorbemerkung machen und nicht grundsätzlich über den Systemwechsel sprechen, aber darauf hinweisen, dass wir eigentlich einen doppelten Systemwechsel haben. Der erste Systemwechsel, der schon angesprochen wurde, ist der: Der Wechsel vom Asylgesetz ins Ausländergesetz hinein, mit der Logik, dass es keinen Sinn macht, Leute mit einem Nichteintretensentscheid, nur weil sie einmal ein Asylgesuch eingereicht haben, anders zu behandeln als alle anderen sich illegal in unserem Lande aufhaltenden Ausländerinnen und Ausländer. Darauf komme ich später zurück.

Im Folgenden geht es um den zweiten Systemwechsel, nämlich dass wir für Leute mit Nichteintretensentscheiden, d. h. mit einem offensichtlich unbegründeten Asylgesuch, nicht mehr bezahlen wollen. Wir sind aber mit unserem Konzept der Auffassung, dass wir die Kantone entschädigen wollen für die Nothilfe, die, gestützt auf die Bundesverfassung, allenfalls gewährt werden muss. Weil wir diese Entschädigung bezahlen, diese 600 Franken pro Person - eine Pauschale, nicht eine Tagespauschale, sondern eine generelle Pauschale -, stelle ich noch einmal fest: Ich bin nicht einverstanden mit allen Aussagen, die darauf hinzielen, dass es eine Kostenverlagerung vom Bund zu den Kantonen gebe, so, wie es vom Antragsteller formuliert wurde und es Herr Schmid gesagt hat. Es gibt keine Kostenverlagerung, und das Monitoring dazu ist, wie Frau Spoerry sehr schön ausgeführt hat, relativ einfach im Vergleich zum Monitoring für andere Bereiche.

Erwarten Sie jetzt von mir nicht eine Klarheit zu diesem Antrag, die auch ich Ihnen nicht geben kann! "Was bedeutet das?" Diese Frage, die Frau Spoerry zu Beginn aufgeworfen hat, hat sich auch mir gestellt, als ich gesehen habe, was da die Kommission des Nationalrates beschlossen hatte. Was heisst das, "bis zur Identitätsabklärung"? Das ist das eine.

Was das andere betrifft, erlaube ich mir, eine Klammer zu öffnen und den Zusammenhang zum Aktivismus herzustellen, den wir in den letzten Tagen im Zusammenhang mit [PAGE 797] dieser Änderung vonseiten gewisser SVP-Politikerinnen und -Politiker erlebt haben. Das sind aber Politikerinnen und Politiker, die sich ihrerseits auf die Fahne geschrieben haben, für alle abgewiesenen Asylbewerberinnen und Asylbewerber keine staatlichen Leistungen mehr zu erbringen, also nicht nur für jene mit Nichteintretensentscheid, sondern für alle. Jetzt müsste man mir eigentlich erklären, wie das aufgeht, wenn man einerseits diese breite Forderung - keine staatlichen Leistungen mehr für alle Abgewiesenen - stellt und andererseits, z. B. hier über diesen Antrag, den Bund wieder verpflichten will, letztlich Unterkunft und Verpflegung statt in einem Zweisternhotel in einem Einsternhotel zu gewähren: Das ist nicht das Ziel der Übung!

Das einmal zum Grundsätzlichen. Ich denke, dass wir auch später noch darauf zu sprechen kommen.

Jetzt zu dieser Identitätsabklärung: Sie müssen sich das einmal praktisch vorstellen. Wir hatten letztes Jahr etwa 5300 Nichteintretensentscheide. Von diesen 5300 Personen sind zwei Drittel einfach verschwunden. Sei es, dass sie in ihren Heimatstaat oder in einen anderen Staat abgereist sind, oder sei es, dass sie teilweise auch in der Schweiz untergetaucht sind. Ja, was ist jetzt mit diesen? Ist da die Identität geklärt, ist da die Identität nicht geklärt? Will man uns verpflichten, auch für jene, die von sich aus verschwinden, die Identität abzuklären? All diese Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Antrag Germann. Was heisst "Feststellung der Identität"? Heisst das, dass uns jeder an der Empfangsstelle eine Identität gibt, damit wir dann die Identität haben? Wir haben für die meisten eine Identität, nur ist es bei vielen vielleicht eine falsche. Das stellen wir aber vielleicht erst zum Zeitpunkt fest, wenn man sie tatsächlich aktiv ausschaffen will. Wissen Sie, wie viele von diesen 5300 Personen letztes Jahr tatsächlich aktiv ausgeschafft worden sind? Es sind etwa 17 Prozent. Dies nur, damit Sie die Verhältnisse sehen.

Das Ziel, das Herr Germann verfolgt, kann auf keinen Fall mit dieser Zusatzidentitätsabklärung realisiert werden, sondern es geht darum, dass man allenfalls noch einmal diskutieren muss und ich Ihnen erkläre, warum wir diesen Wechsel vom Asylgesetz ins Anag vorsehen. Aber mit diesem Antrag, wie er jetzt hier vorliegt, setzten Sie die völlig falschen Anreize. Herr Germann, das hiesse letztlich, dass jene, welche die Identität nicht offen legen und von denen wir eine falsche Identität haben, eine Entschädigung erhalten bzw., umgekehrt gesagt, für sie gesorgt ist, bis ihre Identität feststeht; für jene, die kooperieren und ihre Identität offen legen, wird nicht mehr bezahlt. Welche Anreize setzen wir da bei den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern?

Ich möchte auch noch auf Folgendes eingehen: Wer trägt bei der Abklärung der Identität wofür die Verantwortung? Es ist nicht so, dass der Bund die alleinige Verantwortung hat; es braucht Bund und Kantone. Es ist ganz klar, dass nicht einzelne Gemeinden oder Städte irgendwo in weit entfernten Ländern, wo wir nicht einmal eine Botschaft haben, selber die Identitätsabklärungen machen. Es ist aber umgekehrt auch selbstverständlich, dass das Bundesamt für Flüchtlinge, das diese Auslandkontakte wahrnimmt, darauf angewiesen ist, dass jene Personen, welche im Bereich der Betreuung der Asylbewerber tätig sind und die Leute auch etwas kennen, ihren Beitrag zur Identitätsabklärung leisten. Denn von Bern aus können Sie nicht für sämtliche Personen, bei denen wir bezüglich der Identität unsicher sind, die Anhaltspunkte erhalten, damit wir am Schluss auch gegenüber ausländischen Staaten die entsprechenden Anfragen machen können. Es braucht beide, und deshalb ist es ein Trugschluss, wenn man meint, man könne hier die Verantwortung ganz alleine dem Bund übertragen. Es braucht im Asylbereich, in der Identitätsabklärung und auch in der Unterbringung die Mitwirkung und auch die Zuständigkeiten der Kantone.

Zusammenfassend geht es nicht darum, irgendwelche Lasten auf die Kantone zu verschieben; das kann man, was die Finanzen betrifft, im Nachhinein feststellen. Was diesen Antrag konkret betrifft, ist er zu unklar, vor allem wenn von einer "Tagespauschale" die Rede ist. Dann wird es so sein, wie Herr Stähelin ausgeführt hat, dass es dann eine Art neues Sozialhilfesystem gibt. Das kann nicht Sinn und Zweck der Übung sein. In diesem Sinne kann ich auf keinen Fall die Verantwortung dafür übernehmen, dass man mit diesem Antrag letztlich noch irgendwelche Sparziele erreichen kann. So weit mein Tour d'Horizon.

Herr Briner hat die Frage nach den finanziellen Auswirkungen des Antrages Germann gestellt. Ich glaube, meine Antwort war klar genug: Man kann es eben nicht sagen, weil der Antrag in diesem Sinne nicht klar gefasst werden kann.

In Sachen Monitoring bin ich mit Frau Spoerry einverstanden; ich habe die Kantone nie verstanden, die immer das Finanzargument zuoberst angeführt haben. Bei den Finanzen ist es am einfachsten, im Nachhinein festzustellen, was die Auswirkungen waren. Viel schwieriger ist es festzustellen, wie viele Asylbewerber untergetaucht sind und wo sie sich allenfalls aufhalten.

Werden dadurch Illegalität und Kriminalität gefördert? Ich behaupte heute nicht, dass hier keine Risiken bestehen. Aber all jene, die den Teufel an die Wand malen, können heute auch nicht das Gegenteil beweisen. Was ist das Ziel dieses Monitorings? Wir wollen Aussagen machen können. Wieweit das schon in kurzer Zeit möglich ist, wird sich zeigen.

Aber ein Letztes dazu: Es hat auch mit dem Systemwechsel zu tun. Wenn man einen solchen Systemwechsel tatsächlich realisieren will - das hat Frau Spoerry auch angeführt -, kann man noch stundenlang in Kommissionen und auch im Plenum über mögliche Gesetzesformulierungen debattieren. Letztendlich können wir erst in der Praxis sehen, wie sich eine solche Massnahme umsetzen lässt. Insofern ist das jetzt auch die Chance, Erfahrungen zu sammeln und zu schauen, ob das ein Schritt ist, den man vielleicht später sogar noch weiter ausdehnen kann, oder ob das ein Schritt ist, den man allenfalls wieder etwas anpassen muss.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag Germann abzulehnen.