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Lauri Hans · Ständerat · 2003-09-18

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-18

Wortprotokoll

Unter die kollektiven Leistungen der IV fallen die beiden Bereiche Betriebsbeiträge an Wohnheime und Werkstätten sowie Betriebsbeiträge an Eingliederungsstätten. Wir sind hier mit einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von rund 8 Prozent konfrontiert, das gemäss einer von der zuständigen Vizedirektorin des BSV vor der Kommission gemachten Aussage in der Tendenz weiter zunehmend ist: Verantwortlich für die überproportionale Kostensteigerung sei nicht so sehr der erfolgte und auch notwendig gewesene Platzausbau; übers Ganze gesehen schlage auch die Erhöhung der Betreuungsintensität nicht entscheidend zu Buche; unnötig kostentreibend sei oft eine suboptimale Bewirtschaftung des Gesamtplatzangebotes sowie eine unwirtschaftliche Kostenstruktur einzelner Institutionen.

Den einzusparenden Millionenbeträgen liegt eine Begrenzung des jährlichen Ausgabenwachstums bei den kollektiven Leistungen der IV bei immer noch 4,3 Prozent zugrunde; das ist also weiterhin eine beachtliche reale Zunahme der Mittel. Die Reduktion des Zuwachses erfordert an sich nur eine Änderung einer bundesrätlichen Verordnung. Diese Änderung hat der Bundesrat im vergangenen Juli bereits [PAGE 806] vorgenommen. Würde unser Rat der Zuwachsreduktion nicht zustimmen, so würde der Bundesrat gemäss Aussage von Herrn Bundesrat Villiger vor der Kommission die Idee allerdings materiell nochmals durchberaten.

Die Kommission hat sich gründlich mit dem Antrag auseinander gesetzt und sich im Detail über die Auswirkungen orientieren lassen. Im Bereich der Wohnheime und Werkstätten wird es Fälle geben, bei denen problematische Situationen mit Auswirkungen auf die Lebensqualität der Behinderten auftauchen werden. Im BSV ist man jedoch davon überzeugt, dass es sich um Einzelfälle handeln wird, sofern Institutionen und Kantone ihre Handlungs- und Steuerungsmöglichkeiten ausschöpfen. Bei den Eingliederungsstätten sind in erster Linie die Sonderschulen und in kleinerem Ausmass die Früherziehungsdienste betroffen. Praktisch nicht betroffen sind die Eingliederungsstätten beruflicher Art. Auch im Falle der Schulung von behinderten Kindern liegt die Schulhoheit bei den Kantonen und Gemeinden. Sofern die Verantwortlichen nicht aktiv werden, besteht bei verschiedenen Schulen das Risiko, dass keine zweckmässigen Massnahmen erfolgen, sondern dass die Kosten auf die Eltern verlagert oder dass ungezielt und zulasten der Kinder Lehrstellen abgebaut werden. Gesamthaft kann jedoch davon ausgegangen werden, dass bei verantwortlichem Handeln der Kantone die Belastung der öffentlichen Hand auf vertretbare Art und Weise vermindert werden kann.

Gemäss Bundesrat kann im vorliegenden Bereich eine gewisse Lastenverschiebung vom Bund zu den Kantonen nicht ausgeschlossen werden. Entscheidend wird sein, ob die Kantone ihre vorhandenen finanziellen Steuerungsmöglichkeiten auch tatsächlich voll ausnützen. Sollte dies nicht erreicht werden können, so können gemäss Bundesrat Mehrbelastungen der Kantone bis 25 Millionen Franken nicht ausgeschlossen werden. Insgesamt könne festgestellt werden, dass die beantragte Massnahme im Hinblick auf die mit dem NFA geplante Kantonalisierung der kollektiven Leistungen der IV im Interesse der Kantone selbst liege.

Die Kantone beurteilen die für sie möglichen finanziellen Konsequenzen wesentlich pessimistischer. So rechnet die KdK mit einer Mehrbelastung in der Grössenordnung von 50 bis 100 Millionen Franken.

Wir haben in unserem Rat beim Eintreten bereits generell über die finanziellen Auswirkungen des Entlastungsprogramms auf die Kantone gesprochen. Hier liegt nun ein solcher Fall vor, was von keiner Seite bestritten wird. Fraglich ist der Umfang. Er hängt einerseits von den objektiven Steuerungsmöglichkeiten der Kantone ab, was als Grundsatz gegeben ist. Man kann davon ausgehen, dass aber aus politischen Gründen auch zusätzliche Verpflichtungen auf die Kantone zukommen werden. Die Lage wird sich wohl für jeden Kanton anders darstellen.

Die Kommission hat sich mit 9 zu 4 Stimmen für den Antrag des Bundesrates ausgesprochen.