Lauri Hans · Ständerat · 2003-09-18
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-18
Wortprotokoll
Im Finanzplan 2004-2006 sind auf der Basis des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für Familien ergänzende Kinderbetreuung Beiträge für Leistungen von insgesamt 120 Millionen Franken eingestellt. Die Finanzhilfen an die begünstigten Institutionen werden während zwei bzw. drei Jahren ausgerichtet. Deshalb ist der jährlich zur Verfügung stehende Zahlungskredit einerseits für bereits in den Vorjahren zugesicherte Finanzhilfen, anderseits für neue Beitragsgesuche zu verwenden. Bei der Aufteilung der jährlichen Kredittranchen ist darauf zu achten, dass im Sinne der Anstossfinanzierung genügend Mittel für die Bewilligung neuer Gesuche zur Verfügung stehen. Damit der Idee der Anstossfinanzierung Rechnung getragen wird, soll denn auch in den Jahren 2004 sowie 2005 keine Kürzung der Kredite erfolgen. Hingegen werden die im Jahr 2006 für neu einzugehende Verpflichtungen eingestellten Mittel von 27 Millionen um 12 Millionen Franken gekürzt. Damit wird die zur Verfügung stehende Summe für die Bewilligung neuer Gesuche mit 15 Millionen Franken in derselben Grössenordnung gehalten wie in den Vorjahren. Damit bleibt eine substanzielle Anstossfinanzierung weiterhin möglich, eine Erkenntnis, die für die Kommission bedeutsam war.
Die Kommission liess sich darüber orientieren, dass bisher weniger Gesuche eingegangen sind, als erwartet wurde. Sie hat denn auch dem Kürzungsantrag ohne weitere Diskussion in der Sache zugestimmt.