Hofmann Hans · Ständerat · 2003-09-18
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-18
Wortprotokoll
Ich stelle diesen Antrag auf Wunsch der Konferenz kantonaler Energiedirektoren, deren Vorstandsmitglied ich während acht Jahren war. Das ist natürlich keine Interessenbindung, aber es besteht immer noch eine gewisse Verbundenheit. Eine Interessenbindung möchte ich aber der guten Ordnung halber offen legen: Ich bin Vorstandsmitglied des Vereins Minergie Schweiz, der ebenfalls durch die Energiedirektorenkonferenz gegründet wurde.
Zu meinem Antrag: Nachdem der Bundesrat das Budget von "Energie Schweiz" von gegenwärtig 55 Millionen Franken pro Jahr auf 20 Millionen Franken kürzen wollte - das wäre ein Minus von 64 Prozent gewesen - schlägt nun unsere Kommission - offenbar im Einvernehmen mit dem Bundesrat - eine Kürzung um 42 Prozent auf 32 Millionen Franken vor. Diese Kürzung ist im Quervergleich und bezogen auf gesamte Sachbereiche weit überdurchschnittlich, denn bezogen auf die gesamten Sachbereiche beträgt die durchschnittliche Kürzung des Entlastungsprogramms rund 7 Prozent. Das eidgenössische Energiegesetz räumt den Kantonen mit eigenen Förderprogrammen, das sind Programme zur sparsamen und rationellen Energienutzung sowie zur Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme, die Möglichkeit ein, beim Bund Globalbeiträge zu beantragen. Das steht in Artikel 15 Absatz 2 des Energiegesetzes.
Gestützt auf diese Bestimmung haben 25 Kantone in ihren kantonalen Energiegesetzen Förderprogramme verankert. Die kantonale Energiepolitik ist damit in hohem und direktem Masse mit den Globalbeiträgen des Bundes verknüpft. Reduziert der Bund sein Budget auf 32 Millionen Franken, löst dies eine unheilvolle Kettenreaktion aus. Die kantonalen Mittel für die Energiepolitik würden ebenfalls zum überwiegenden Teil massiv gekürzt oder gar gänzlich gestrichen. Das gesamte filigrane, aber wirkungsvolle System von "Energie Schweiz" mit den freiwilligen Massnahmen, den Anreizen und der Technologieförderung würde seine Wirkung verlieren. Eine zwölfjährige Aufbauarbeit, zuerst mit "Energie 2000", dann mit "Energie Schweiz", die zunehmend Wirkung zeigt, würde damit zerstört.
Die Energiedirektorenkonferenz anerkennt die Notwendigkeit einer Sanierung der Bundesfinanzen. Deshalb hat sie bereits im Februar 2003, d. h. nach dem ersten Sparvorschlag des Bundesrates, überprüft, in welchem Masse zum Sparziel beigetragen werden kann. Dabei hat sich gezeigt, dass eine Kürzung des heutigen Budgets um 18 Prozent, d. h. um 10 Millionen Franken auf jährlich 45 Millionen Franken, vertretbar wäre, ohne dass dadurch in nicht zu verantwortender Weise in die Grundsubstanz des Programms "Energie Schweiz" eingegriffen werden müsste. Die Energiedirektorenkonferenz und die Konferenz der Kantonsregierungen halten deshalb an diesem Sparvorschlag fest, denn nur damit kann die verfassungsmässige Aufgabe noch einigermassen wirkungsvoll erfüllt werden. Die Kantone sind auch der Ansicht, dass eine verfassungsmässige Aufgabe nicht ohne breite politische Diskussion einfach via Finanzpolitik derart empfindlich beschnitten werden darf.
Mein Antrag ist gegenüber der Botschaft des Bundesrates saldoneutral. Zur Kompensation steckt sicher noch Kürzungspotenzial in den Ziffern 36 und 37, weil der Bund den Rotstift bei diesen ihn selber betreffenden Bereichen sehr zurückhaltend angesetzt hat. Es sind Querschnittbereiche, die alle Departemente, alle Ämter betreffen und nicht gezielt ein einzelnes Amt. Bei Ziffer 36, Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit, ist wohl jedem Parlamentsmitglied aus eigener Erfahrung klar, dass hier sicher noch ein ansehnliches Sparpotenzial vorhanden ist. Bei Ziffer 37, Dienstleistungen Dritter, kann von den rund 1,1 Milliarden Franken an budgetierten Mitteln etwa ein Drittel als gebunden betrachtet werden. Es verbleibt somit ein Betrag von über 730 Millionen [PAGE 828] Franken, den man kürzen kann. Die hier vorgeschlagene Kürzung um 61,5 Millionen entspricht somit einer Kürzung von 8,4 Prozent, was sicher verantwortet werden kann. Damit hat dieser Antrag insgesamt keine finanziellen Auswirkungen, schmälert das Sparziel also nicht.
Die Energiepolitik verlangt nach Kontinuität. Die Energiedirektorenkonferenz ist jedoch bereit, beim Programm "Energie Schweiz" einen Sparbeitrag zu leisten. Der eingebrachte Sparvorschlag von 18 Prozent ist im Quervergleich immer noch überdurchschnittlich und gewährleistet, wenn auch mit Abstrichen, eine Fortsetzung des Programms in den Kantonen.
Das Argument, die in den Kantonen eingesetzten Fördergelder würden keinerlei Anreize zum Beispiel für Gebäudesanierungen auslösen, sondern sie seien für die Eigentümer lediglich ein willkommener Mitnahmeeffekt, trifft nicht zu. Mit den Fördergeldern wird nicht nur die Auslösung von Gebäudesanierungen anvisiert, sondern es wird insbesondere ein Anreiz für Eigentümer gesetzt: Wenn sie schon ihr Gebäude sanieren, dann sollen sie dies energetisch überdurchschnittlich gut und nach den heutigen technischen Standards tun.
Die kantonalen Förderprogramme, welche der Bund im vergangenen Jahr mit 13 Millionen Franken in Form von Globalbeiträgen unterstützt hat, zeigen positive Wirkungen. Gemeinsam mit den Mitteln der Kantone wurden im Jahre 2002 insgesamt 56,2 Millionen Franken an Förderbeiträgen ausbezahlt. Die Kantone multiplizieren diese Globalbeiträge des Bundes somit um den Faktor 4. Damit sind allein im Jahre 2002 folgende Ergebnisse erzielt worden:
1. Es wurden energetische Investitionen von insgesamt 170 Millionen Franken ausgelöst.
2. Die Beschäftigungswirkung davon betrug über 900 Personenjahre.
3. Es wurde eine Reduktion des Energieverbrauchs um 193 Gigawattstunden erreicht.
4. Im vergangen Jahr wurde der CO2-Ausstoss durch diese Massnahme um 68 000 Tonnen reduziert.
Fazit: Die kantonale Energiepolitik leistet damit nicht nur einen wesentlichen Beitrag an die Erreichung der Energie- und CO2-Ziele des Bundes, sondern das Programm "Energie Schweiz" hat zudem auch sehr positive volkswirtschaftliche und beschäftigungspolitische Auswirkungen.
Im Interesse der Kantone, im Interesse unserer Energiepolitik, von welcher wir uns nicht abmelden dürfen, bitte ich Sie deshalb, meinem Antrag zuzustimmen.