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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 1999-12-13

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 1999-12-13

Wortprotokoll

Weitere Auflagen gegenüber der Comcom kann nur der Gesetzgeber machen, nicht aber der Bundesrat. Der Bundesrat hat die Gesetze anzuwenden, nämlich einerseits das Umweltschutzgesetz und andererseits die vier Gesetze im Zusammenhang mit der Telekommunikation.

Es ist das Parlament als Gesetzgeber, das die Konkurrenz der Telekommunikationsunternehmungen wollte, und es ist derselbe Gesetzgeber, der auch das Umweltschutzgesetz gewollt hat. Wir müssen in der Verordnung einen Ausgleich zwischen diesen Zielkonflikten finden.

Aber Auflagen an die Comcom sind genau das, was wir nicht machen können, weil das Parlament entschieden hat, dass der Wettbewerb, die Konkurrenz zwischen den einzelnen Anbietern, stattfinden soll. Wenn das Parlament davon wegkommen will, wäre es seine Sache, das Gesetz zu ändern. Aber wir können der Comcom keine Auflagen machen.

Was wir tun können, ist, die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung zu erlassen; der entsprechende Entwurf liegt bereits beim Bundesrat. Sie soll, wenn alles gut geht, noch dieses Jahr verabschiedet werden.